Ein schweizweit bekannter Spielervermittler wird sich vor dem Strafgericht verantworten müssen. Der Vorwurf: Veruntreuung.
Der heute 48-jährige Luzerner, der als Vermittler von Fussballspielern und Liegenschaften seinen Lebensunterhalt verdient, war vom 2. August 2013 bis 28. März 2014 als freier Mitarbeiter für ein Immobilienunternehmen im Kanton Zug tätig. Der Geschäftsführer dieser Firma erinnert sich: «In den ersten zwei bis drei Monaten lief alles gut.» Danach kam aber Sand ins Getriebe. Das Fass zum Überlaufen brachte dann schliesslich ein Vorfall, der sich am 17. Februar 2014 zutrug.
Dazu die Hintergründe: Im Januar 2014 bot die Zuger Firma im Internet ein Reihen-Einfamilienhaus im aargauischen Spreitenbach zum Verkauf an. Bald darauf meldete sich ein Mann, der Interesse bekundete, das ausgeschriebene Objekt zu erwerben. Am 11. Februar kam es dann zu einem Besichtigungstermin. Vor Ort in Spreitenbach waren damals der potenzielle Käufer, eine Mitarbeiterin des Zuger Immobilienunternehmens sowie deren freier Mitarbeiter – der heute Angeklagte Peter Bozzetti.
Da der Kaufinteressent offensichtlich willens war, das Haus zu erwerben, liess ihm die Mitarbeiterin eine Vertraulichkeitserklärung zukommen. Das Papier wurde einen Tag nach der Besichtigung vom Kaufinteressenten unterschrieben. Mit seiner Signatur sicherte der Mann zu, keinen Kontakt mit Dritten beziehungsweise der Verkäuferschaft aufzunehmen.
Sechs Tage nach dem Besichtigungstermin meldete sich der Kaufinteressent wieder bei der Zuger Immobilienfirma. Die beim Ortstermin anwesende Mitarbeiterin erklärte, für das Haus gebe es noch einen weiteren Interessenten. Die Vorgabe lautete: Wer zuerst eine Reservationszahlung in der Höhe von 25 000 Franken leiste, erhalte den Zuschlag. Zudem wurde mündlich vereinbart, dass die Reservationszahlung an den Kaufpreis angerechnet werde. Unverzüglich machte sich der Interessent in Begleitung seines Cousins auf den Weg nach Zug und übergab die 25 000 Franken in bar. Der Eingang dieses Geldes wurde vom heute beschuldigten Spielervermittler quittiert. Dieser Vorgang war übrigens völlig unüblich. Normalerweise werden Reservationszahlungen per Banküberweisung ausgeführt.
Was passierte mit diesem Bargeld? Dieses wurde unverzüglich unter die Mitarbeiter verteilt. Den Grossteil der Barschaft liess der Beschuldigte Spielervermittler sich selber zukommen, nämlich 13 000 Franken.
Weil der Mann, der das Haus ursprünglich erwerben wollte, von seinem Kaufinteresse später Abstand nahm, stellt sich heute die Frage, weshalb man ihm die Vorauszahlung von 25 000 Franken bis heute noch immer nicht zurückbezahlt hat. Daher muss sich der Spielervermittler vor dem Strafgericht des Kantons Zug verantworten, wie Judith Aklin, Sprecherin der Zuger Strafverfolgungsbehörden, bestätigt. Die Anklage lautet: Unrechtmässige Verwendung von anvertrauten Vermögenswerten. Der Gang ans Strafgericht wurde nötig, weil sich der Spieler- und Immobilienvermittler mit dem bereits ausgestellten Strafbefehl nicht einverstanden erklärte.
Beim anstehenden Prozess geht es nicht nur um die mutmassliche Verfehlung des Spielvermittlers sondern auch um die Rolle des Geschäftsführers der Immobilienfirma. Dieser sagt: «Als das Geld am 17. Februar in unseren Büroräumlichkeiten übergeben wurde, wusste ich nichts davon. Vom Transfer erfuhr ich erst einen Tag später.» Diese Aussage wird gestützt von einer Angestellten, die am 25. April 2015 polizeilich einvernommen wurde. Sie sagte damals: «Herr X (der Geschäftsführer, Anm. d. Red.) sagte mir, dass das nicht gehe, dass Herr Z. das Geld verteilen darf.»
Wie das Urteil in Zug auch immer ausfallen wird, für den Luzerner Spielervermittler ist es nicht das erste Mal, dass er mit der Justiz in Berührung kommt. Der Mann hat bereits sechs Vorstrafen. Er sagt: «Vier Strafen betreffen Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz.»
Zu einer Verurteilung kommt es womöglich auch noch vor dem Zürcher Obergericht. Auf Stufe Bezirksgericht wurde der Spielervermittler bereits wegen versuchter Erpressung mit 16 Monaten Freiheitsentzug bestraft, davon 6 Monate unbedingt. Dieser Fall sorgte schweizweit für Schlagzeilen. Denn beim mutmasslichen Erpressungsopfer handelt es sich um den heutigen Sportchef der Berner Young Boys, Fredy Bickel.
Thomas Heer