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Ludwig Loretz findet, dass juristische Personen gegenüber natürlichen Personen bei der Kirchensteuer ungerecht behandelt werden.
Mehrere Kantone haben es bereits getan: Basel-Stadt, Aargau, Genf oder Schaffhausen erheben keine Kirchensteuer mehr bei den Unternehmen. FDP-Landrat Ludwig Loretz aus Andermatt fordert diese Freiwilligkeit nun auch für juristische Personen im Kanton Uri. Dies «soll nicht die Leistungen, welche die Landeskirchen zu Gunsten der Allgemeinheit erbringen, schmälern. Sondern: Die Freiwilligkeit respektiert vielmehr den in der Bundesverfassung festgelegten Grundsatz der Glaubensfreiheit», schreibt er in seiner Motion, die er am Mittwoch im Landrat eingereicht hat.
Der überwiegende Teil der im Kanton Uri bestehenden juristischen Personen seien kleinere Unternehmen, so Loretz. «Hinter diesen Unternehmen stehen natürliche Personen, die oftmals keinen Bezug zu den Landeskirchen haben.» Der FDP-Landrat stört sich daran, dass juristische Personen im Gegensatz zu natürlichen Personen nach heutiger Rechtsgrundlage im Kanton keine Wahlfreiheit haben, wenn es um die Kirchensteuer geht.
Denn: Natürliche Personen mit Wohnsitz im Kanton Uri und der Mitgliedschaft in einer der beiden offiziell anerkannten Landeskirchen sind zwar ebenfalls kirchensteuerpflichtig. Die Befreiung der Kirchensteuerpflicht ist für sie aber durch den Kirchenaustritt möglich.