Stimm- und Wahlrecht
In Uri sollen bald 16-Jährige an die Urne gehen dürfen

Die Regierung steht einem tieferen Stimmrechtsalter positiv gegenüber. Der Landrat berät im Februar über Änderungen in Verfassung und Gesetz.

Markus Zwyssig
Drucken
Bereits mit 16 Jahren sollen Jugendliche mitbestimmen können, wer im Landrat sitzt.

Bereits mit 16 Jahren sollen Jugendliche mitbestimmen können, wer im Landrat sitzt.

Bild: Urs Hanhart (Altdorf, 11. November 2020)

Die Forderung nach einem Stimmrechtsalter 16 ist ein politischer Dauerbrenner. Bereits vor einigen Jahren setzte in der Schweiz eine breitere Diskussion dazu ein. Gleich zwölf Kantone versuchten damals, das Stimmrechtsalter 16 einzuführen. In elf Kantonen fanden entsprechende Vorstösse und Vorlagen jedoch keine Mehrheiten. So auch in Uri, wo das Stimmvolk am 17. Mai 2009 die kantonale Volksinitiative «Aktives Stimm- und Wahlrecht 16» verwarf. Als bisher einziger Kanton kennt heute der Kanton Glarus das Stimmrechtsalter 16.

Jetzt aber scheinen die erneut aufkommenden Forderungen, unter einem besseren Stern zu stehen – insbesondere auch im Kanton Uri. So hat sich der Urner Landrat im vergangenen Mai für die Überweisung einer entsprechenden Motion von Viktor Nager (SP, Schattdorf) ausgesprochen – und zwar mit 40 zu 15 Stimmen (1 Enthaltung). Ein entscheidendes Argument, das dem Stimmrechtsalter 16 in der Diskussion neuen Auftrieb gegeben habe, sei das vorbildliche Verhalten der Jugendlichen während der Coronapandemie, schreibt die Regierung in ihrem Bericht und Antrag an den Landrat. Nager sagte während der Landratsdebatte: «Die Jugendlichen von heute haben während der Coronazeit bewiesen, dass sie über viel Reife verfügen, selbstständig lernen zu können.» Jugendliche ab 16 Jahren sollen unter anderem deswegen nun das Recht erhalten, abzustimmen und zu wählen. Die Wahl in ein politisches Amt hingegen soll weiterhin erst mit dem Erreichen der Volljährigkeit, also mit 18 Jahren, möglich sein.

Kontroverse Rückmeldungen in der Vernehmlassung

In der Vernehmlassung sind die Rückmeldungen sehr kontrovers ausgefallen, wie die Regierung weiter schreibt. Klar abgelehnt wird die Revision von kleineren Gemeinden. Negativ geäussert haben sich auch die Urner SVP sowie die Junge SVP Uri. Zuspruch erfährt die Revision hingegen von der kantonalen Kinder- und Jugendkommission und von den drei grossen Gemeinen Altdorf, Schattdorf und Erstfeld.

Auf der Seite der Befürworter stehen zudem die Urner CVP, FDP, Grünen und SP sowie die Junge CVP und die Juso Uri. Die Kritiker der Vorlage bemängeln insbesondere die politische Reife, die mit dem heutigen Bildungssystem mit 16 Jahren nicht gegeben sei. Vereinzelt wurde ins Feld geführt, man solle die Entwicklung auf Bundesebene abwarten. Die Befürworter hingegen betonen, dass ein Teil der Jugend heute in hohem Masse politisch interessiert und engagiert sei. Werde das Stimm- und Wahlrechtsalter gesenkt, schaffe das einen gewissen Ausgleich zum wachsenden Anteil der älteren Stimmberechtigten und sei geeignet, die Solidarität unter den Generationen zu fördern.

Regierung spricht von einem positiven Signal für die Jugend

Auch wenn die Einschätzungen der Vernehmlassungsteilnehmer unterschiedlich ausfallen, gibt es für den Regierungsrat keine Gründe, weshalb am politischen Entscheid des Landrats zur Einführung des aktiven Stimm- und Wahlrechts 16 nicht festgehalten werden soll. «Der Kanton Uri kann ein positives Signal für seine Jugend setzen», ist die Regierung überzeugt. Zudem falle der Mehraufwand, den die Vorlage mit sich bringe, bescheiden aus.

Um das Stimmrechtsalter 16 einzuführen muss zunächst die Verfassung und auch das Gesetz über die geheimen Wahlen, Abstimmungen und Volksrechte entsprechend geändert werden. Der Landrat berät am 3. Februar darüber. Anschliessend wird das Volk entscheiden. Die Einführung des neuen Stimmrechtsalters würde nicht zu grossen Änderungen führen, was die Anzahl der Stimmberechtigten betrifft. Gegenwärtig hat der Kanton Uri rund 26'400 davon. Mit der Senkung des Stimmrechtsalters würde sich ihre Zahl um rund zwei Prozent beziehungsweise 530 Personen erhöhen.

Auch auf Gemeindeebene würde tieferes Alter gelten

Wird das Stimm- und Wahlrecht 16 gutgeheissen, gilt es neu auch in kommunalen Angelegenheiten. Die Zahl der Stimmberechtigten auf Gemeindeebene würde sich ebenfalls um rund zwei Prozent erhöhen. Allenfalls müssen die Gemeinden einzelne Erlasse anpassen, falls in diesen im Zusammenhang mit dem Stimmrecht ausdrücklich auf das zurückgelegte 18. Altersjahr verwiesen wird.