NIDWALDEN: Nur «Luchse» dürfen Taser einsetzen

Um einen Randalierer festnehmen zu können, setzte die Polizei erstmals einen Elektroschocker ein. Verwenden darf ihn nur, wer speziell ausgebildet ist.

Philipp Unterschütz
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Ein Nidwaldner Kantonspolizist mit einem Taser: Das Gerät kommt zum Einsatz, wenn es keine anderen erfolgsversprechenden Mittel gibt. (Symbolbild Kapo NW)

Ein Nidwaldner Kantonspolizist mit einem Taser: Das Gerät kommt zum Einsatz, wenn es keine anderen erfolgsversprechenden Mittel gibt. (Symbolbild Kapo NW)

Philipp Unterschütz

Zur Konfrontation war es in den frühen Morgenstunden am vergangenen Freitag auf dem Stanser Dorfplatz gekommen. Zwei Angreifer aus einer Gruppe aggressiver Männer, die bereits vorgängig ermahnt worden waren, gingen auf eine Polizeipatrouille los und verletzten einen Polizisten. Um den Angriff abzuwehren und einen der Angreifer festnehmen zu können, musste die Patrouille ein Destabiliserungsgerät (DSG), einen sogenannten Taser, einsetzen (Ausgabe vom 14. Februar). Taser schiessen Nadeln mit Widerhaken auf die Zielperson. Getroffene erhalten durch die Drähte Stromimpulse, sie werden durch das Versagen der Kontrolle über die Muskeln und den Schmerz handlungsunfähig (siehe Kasten).

Grosse Zurückhaltung bei Einsätzen

Schon seit 2008 verfügt die Kantonspolizei über Taser, zurzeit sind sechs einsatzbereit (Totalkosten zirka 8000 Franken). Der Einsatz vergangener Woche war jedoch der erste. «Zwar wurden Taser schon bei mehreren gefährlichen Interventionen mitgeführt, einsetzen mussten wir sie aber noch nie», bestätigt Polizeikommandant Jürg Wobmann. «Wenn immer möglich wenden wir andere polizeitaktische Möglichkeiten an, Tasereinsätze werden nur mit grosser Zurückhaltung beantragt und bewilligt.» Das gilt offenbar auch bei der Luzerner Polizei. «Es hat in den letzten Jahren keinen Einsatz von Tasern gegeben», sagt Mediensprecher Simon Kopp.

Klare Regeln und Vorschriften

Für den Gebrauch der Taser gelten bei der Nidwaldner Kantonspolizei strenge Vorschriften. So muss der Einsatz vorgängig durch den diensthabenden Pikettoffizier genehmigt werden. Die Geräte sind im Polizeigebäude gelagert und werden von den Polizisten nicht ständig mitgeführt. «Sie sind grundsätzlich nur für planbare Einsätze vorgesehen», erklärt Jürg Wobmann. «Beispielsweise bei vorgesehenen Verhaftungen von Personen, die vorgängig massive Drohungen ausgesprochen haben oder die als gewalttätig gelten.» Laut den Vorschriften muss nach einem Tasereinsatz eine Spurensicherung und entsprechende Berichterstattung folgen. Eine betroffene Person ist nach dem Einsatz umgehend durch einen Arzt zu untersuchen. «Zwar schmerzt der Stromimpuls, aber bei korrektem Einsatz gibt es ausser einer Art Muskelkater und kleinen Einstichstellen wie von einer Spritze keine Verletzungen oder Folgeerscheinungen», erklärt Wobmann.

Spezielle Ausbildung nötig

Einsätze mit Tasern sind auch für die Polizisten komplexer, als es auf den ersten Blick vielleicht scheinen mag. Weil die Getroffenen zu Boden gehen, müssen sie wenn immer möglich «geführt» werden, um Sturzverletzungen zu vermeiden. In Nidwalden dürfen nur Polizisten mit einer speziellen Ausbildung das Gerät benützen. Diese dauert einen Tag und ist den Mitgliedern der Spezialeinheit Luchs vorbehalten, sie beinhaltet Themen wie Funktion und Wirkung auf den Körper, rechtliche Aspekte, Sicherheitsregeln und die praktische Handhabung.

«Die Gruppen von bis sechs Polizisten, die im Patrouilleneinsatz sind, stellen wir in der Regel so zusammen, dass mindestens ein Polizist mit Taserausbildung dabei ist», sagt Jürg Wobmann. Damit auch die Polizisten ohne Ausbildung die nötigen Unterstützungshandlungen vornehmen könnten, wird der Einsatz des DSG aber immer wieder in Übungssequenzen in den viermal jährlich stattfindenden Ausbildungswochen geübt.

Angreifer wurden entlassen

Die beiden auf dem Dorfplatz verhafteten Männer wurden am Samstag wieder entlassen. Sie werden sich unter anderem wegen Körperverletzung sowie Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte verantworten müssen. Dem Polizisten, der sich wegen Gesichtsverletzungen in ambulante Pflege hatte begeben müssen, geht es den Umständen entsprechend gut.