Landrat
Fischerei: Der Kanton Nidwalden gibt Gesetz ein neues Gesicht

Das Kantonsparlament hat dem totalrevidierten Fischereigesetz einstimmig zugestimmt. Patente können neu etwa elektronisch ausgestellt werden.

Manuel Kaufmann
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Das Nidwaldner Fischereigesetz von 1969 (2009 teilrevidiert) ist nicht mehr zeitgemäss. Der Nidwaldner Landrat hat deshalb einer Totalrevision einstimmig zugestimmt.

Die Patentausgabe für die Fischerinnen und Fischer soll vereinfacht und elektronisch möglich werden. Jugendliche können zudem bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres von einem günstigen Jugendpatent profitieren (zwei Jahre länger als bisher). Die beiden Nidwaldner Pachtkreise auf dem Vierwaldstättersee (innerer und äusserer See) werden zusammengelegt. Die Vergabe von Pachtgewässern wird zudem vereinfacht. So braucht es bei nur einer interessierten Person künftig keine öffentliche Versteigerung mehr.

Gegen das Gesetz kann das Referendum ergriffen werden. Zudem muss es noch vom Bund genehmigt werden. Es tritt voraussichtlich am 1. Januar 2024 in Kraft.