Die katholische Kirche will aus dem Fall Rathausen lernen. Mitarbeiter sollen eine Selbstverpflichtung im Umgang mit Übergriffen unterzeichnen.
Sexueller Missbrauch in der Kirche wurde in Luzern erst mit der Aufarbeitung der Fälle im Kinderheim Rathausen, die zwischen 1930 und 1970 vorkamen, ein breit diskutiertes Thema. Jetzt will die Kirche die Konsequenzen aus den Übergriffen ziehen und ihre Angestellten in die Pflicht nehmen: Die Landeskirche empfiehlt allen Kirchgemeinden und anderen kirchlichen Organisationen, eigene verbindliche Regeln einzuführen. «Das Ziel ist, dass alle kirchlichen Mitarbeiter eine solche Erklärung unterschreiben», sagt Synodalrätin Renata Asal-Steger. Den Auftrag dazu hat die Synode, das katholische Kirchenparlament, erteilt.
Die Landeskirche hat als Erstes für sich eine Selbstverpflichtung ausgearbeitet. Darin enthalten sind die Grundhaltung der Landeskirche, ein Vorgehensmuster für die Prävention und ein standardisiertes Vorgehen bei Verdachtsfällen. Gestern hat die Landeskirche eine Tagung mit 40 Teilnehmern aus dem Bereich Kirche zu ihrer im letzten Jahr vorgestellten Missbrauchstudie organisiert. Es ging darum, für die Arbeit der Kirche Möglichkeiten zu finden, um Gewalt und Missbrauch vorzubeugen.
Die Landeskirche will nun die Kirchgemeinden im Kanton motivieren, eigene Selbstverpflichtungen auszuarbeiten und diese für ihre Mitarbeiter obligatorisch zu erklären.