Luzern
Kantonsgericht spricht Springreiter Paul Estermann wegen Tierquälerei schuldig

Der Springreiter Paul Estermann ist vom Luzerner Kantonsgericht wegen Tierquälerei am Pferd «Castlefield Eclipse» zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden. In zwei weiteren Fällen wurde er freigesprochen.

Roger Rüegger
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Der Schweizer Springreiter Paul Estermann (links), hier mit seinem Anwalt auf dem Weg zum Kantonsgericht.

Der Schweizer Springreiter Paul Estermann (links), hier mit seinem Anwalt auf dem Weg zum Kantonsgericht.

Bild: Urs Flüeler / Keystone (Luzern, 15. Dezember 2020)

Das Luzerner Kantonsgericht hat das Urteil des Bezirksgerichts Willisau gegen den Springreiter Paul Estermann grösstenteils bestätigt. Es spricht den Beschuldigten der mehrfachen vorsätzlichen Tierquälerei schuldig, wie das Kantonsgericht am Mittwochmorgen mitteilte.

Der 57-jährige wird zu einer Geldstrafe von 105 Tagessätzen zu je 160 Franken verurteilt – bedingt vollziehbar bei einer Probezeit von zwei Jahren. Die Anklage wirft dem ehemaligen Kadermitglied der Schweizer Springreiter vor, in seinem Reitzentrum in Hildisrieden Pferde wiederholt mit der Peitsche misshandelt zu haben. So wurde ihm konkret angelastet, das Pferd «Castlefield Eclipse» am 28. April 2016 übermässig gegen die Flanken und den Unterbauch geschlagen zu haben. Das Tier soll dadurch Schwellungen und Blutungen erlitten haben.

Für drei Vorfälle verurteilt, zwei werden ihm nicht angelastet

Für dieses Vergehen und für einen Vorfall, der sich rund rund eine Woche zuvor ereignet hatte, sowie für einen Übergriff an Wallach «Lord Pepsi» im Herbst 2015, wurde Paul Estermann nun verurteilt. Bezüglich zweier weiterer Vorfälle gegen «Lord Pepsi», die sich zwischen 2014 und 2017 ereignet haben sollen, hat ihn das Kantonsgericht jedoch freigesprochen.

Das Bezirksgericht Willisau hatte den Beschuldigten mit Urteil vom 20. November 2019 wegen mehrfacher Tierquälerei schuldig gesprochen und ihn mit einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 160 Franken und einer Busse von 4000 Franken bestraft. Gegen dieses Urteil erhob der Beschuldigte Berufung.

Die Berufungsverhandlung am Kantonsgericht fand am 15. Dezember statt. Das Richtergremium hat die Strafe von 100 auf 105 Tagessätze erhöht. Hingegen entfällt die Busse von 4000 Franken. Zudem hat der Beschuldigte 80 Prozent der Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil des Kantonsgerichts wurde den Parteien schriftlich und im Dispositiv eröffnet. Es ist daher nicht rechtskräftig. Das Kantonsgericht wird das Urteil zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich begründen.