Der Regierungsrat hat die Vorlage zur Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes (PGB) zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Dementsprechend werden die Baubegriffe und Messweisen vereinheitlicht und weitere Anpassungen vorgenommen.
Mit den verschiedenen Anpassungen wird das Planungs- und Baurecht vereinfacht, wie der Kanton Schwyz mitteilt. Vor allem Architekten und Planer werden davon profitieren — dies wiederum kommt den Bauherren und der Wirtschaft zugute. Weiter sollen die Vorschriften für den Gewässerraum und -abstand angepasst werden. Eine Vereinfachung findet sich auch im Planungsverfahren für die grundeigentümerverbindliche Festlegung von Materialabbau- und Deponiezonen.
Im Rahmen der Energiestrategie 2050 möchte der Regierungsrat die Nutzung von Solarenergie erleichtern und Bewilligungshindernisse abbauen. Bezüglich des kommunalen Nutzungsplanverfahren möchte der Regierungsrat jedoch das bestehende Verfahren beibehalten, da sich bei allen vorgeschlagenen Varianten auch Nachteile finden. Die Vorlage geht nun an den Kantonsrat – darüber beraten wird voraussichtlich in der Februar-Session 2022. (rad)