Die Bewilligung für das Jahr 2011 sei davon aber nicht tangiert, präzisierte dazu eine Syngenta-Sprecherin gegenüber der Nachrichtenagentur sda. Das Produkt werde weiter vertrieben. Auch für die Zukunft hat der Entscheid demanch keine Auswirkung.
Das Gericht hiess einen Antrag des französischen Imkerverbands (Union Nationale de L'Apiculture Françaises) gut. Das Insektizid steht in Frankreich seit Längerem in der Kritik; es wird als möglicher Verursacher für den massiven Rückgang des Bienenbestands genannt. Zu möglichen Schadenersatzforderungen sagte die Sprecherin, Syngenta habe keinerlei Fehler gemacht, die ein solches Vorgehen erlauben würden.
Cruiser ist ein starkes Nerveninsektizid für die Behandlung grosser Kulturen und wurde seit 2008 alle zwölf Monate durch einen neuen Beschluss durch das französische Landwirtschaftsministerium für ein weiteres Jahr genehmigt. Das Produkt ist in den meisten europäischen Ländern verboten.
Syngenta zeigt sich von der Entscheidung der französischen Behörden enttäuscht. Das Unternehmen hält jedoch fest, dass der Entzug der Marktzulassung nicht aufgrund von Risikobedenken hinsichtlich der Bienenpopulationen geschehen sei. Das Gericht habe vielmehr festgehalten, dass eine einjährige Marktzulassung nicht mit der geltenden Rechtsverordnung vereinbar sei.