Der Schlagabtausch zwischen Roman Huber und Benjamin Giezendanner im «TalkTäglich» in voller Länge.

Tele M1

«TalkTäglich»
Menschen und Tiere schützen oder die Nation gebührend feiern? Initiative für ein Verbot von Feuerwerk-Knallerei polarisiert

Roman Huber aus Untersiggenthal will den Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerk mit Knalleffekt verbieten. Dafür hat der ehemalige «Badener Tagblatt»-Redaktor eine Volksinitiative lanciert. In der Sendung «TalkTäglich» erhält er starken Gegenwind vom Aargauer Unternehmer und SVP-Nationalrat Benjamin Giezendanner.

Lukas Scherrer
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Für uns Menschen ein spektakuläres Schauspiel am Nachthimmel, für Hunde eine Qual: die Feuerwerk-Salven, die zum 1. August oder Silvester über unseren Köpfen knallen. Diesem Thema hat sich Roman Huber angenommen. Der ehemalige Redaktionsleiter des «Badener Tagblatt» führt heute eine Hundeschule in Untersiggenthal und hat kürzlich eine Volksinitiative mit dem Titel «Für eine starke Einschränkung von Feuerwerk» lanciert.

Dabei stört sich der Ex-Journalist nicht etwa an Vulkanen oder Ladykrachern. Vielmehr sind es Luftheuler und andere Raketen, die laut Huber so grossen Lärm verursachen, dass sie bei Tieren Angst und Panik auslösen. «Meine Hunde haben bisher keine Probleme mit Feuerwerk», erklärt der Initiant. Allerdings habe er erlebt, wie nicht nur an Silvester, sondern bereits Tage vor und danach mit Feuerwerk geknallt wurde. «Ich habe dann einen Facebook-Post geschrieben, der rund 250 Mal geteilt und rege kommentiert wurde.» Viele Leute hätten ihm Unterstützung zugesichert, sollte er auf politischer Ebene einen Vorstoss zum Thema machen.

Journalist Roman Huber besuchte 30 Jahre lang für das «Badener Tagblatt» die Sitzungen des Einwohnerrats, und wird an der letzten Sitzung am 12. Dezember 2017 verabschiedet.

Journalist Roman Huber besuchte 30 Jahre lang für das «Badener Tagblatt» die Sitzungen des Einwohnerrats, und wird an der letzten Sitzung am 12. Dezember 2017 verabschiedet.

Severin Bigler

«Falsch, so etwas in die Verfassung zu schreiben»

Auch Benjamin Giezendanner, SVP-Nationalrat und Präsident des Aargauischen Gewerbeverbands braucht den lauten Knall beim Feuerwerk nicht, wie er auf Nachfrage von Moderator und AZ-Chefredaktor Rolf Cavalli erklärt. Er fügt aber an: «Es kommt immer auf die Lebensphase an. Als Familienvater mit drei Töchtern versucht man sicher, diesen ein Spektakel zu bieten.» Ebenfalls könne er nachvollziehen, dass Hunde unter der Knallerei leiden. «Wir reden hier aber von etwa zwei bis drei Tagen im Jahr», so der SVP-Politiker. Er ist überzeugt: «In Bezug auf unsere Traditionen und dass wir an diesen Tagen unser Land feiern wollen, können wir da gegenseitig aufeinander Rücksicht nehmen.»

Giezendanner lobt Huber für sein Engagement und die Absicht, 100'000 Unterschriften zu sammeln, sagt aber auch klar: «Es ist falsch, so etwas in unsere Bundesverfassung zu schreiben.» Dies würde ein Verbot für die ganze Schweiz darstellen, wobei es heute doch möglich sei, Regeln für einzelne Kantone oder Gemeinden aufzustellen.

Benjamin Giezendanner findet die Traditionen wichtig.

Benjamin Giezendanner findet die Traditionen wichtig.

Chris Iseli

«Kaum ein Wochenende, wo es nicht irgendwo knallt»

Huber hält dem entgegen, dass die Zeiten längst vorbei seien, in denen nur zum 1. August oder an Silvester mit Feuerwerk gefeiert wurde. «Es werden immer wieder Feuerwerke für Privatanlässe bewilligt und es vergeht kaum ein Wochenende, ohne dass es irgendwo knallt.» Eigenverantwortung in diesem Zusammenhang gäbe es nicht. Für Huber ist klar: der Verkauf sowie die Anwendung von Feuerwerk mit Knalleffekt muss eingeschränkt und dies in der Bundesverfassung festgehalten werden. Schliesslich stehe dort bereits, dass der Bund Vorkehrungen treffen müsse, um Mensch und Umwelt vor schädlichen Einwirkungen zu schützen.

Diesen Einwand lässt Giezendanner nicht gelten. Beim von Huber angesprochenen Verfassungsartikel gehe es etwa um Kontaminierungen durch Verschmutzung. «Beim Feuerwerk», so Giezendanner, «sprechen wir von einem verschwindend geringen Anteil des jährlichen CO2-Anteils.» Dies rechtfertige eine Änderung der Verfassung keinesfalls. Der SVP-Nationalrat bleibt dabei: «Solche Einschränkungen können heute auf Gemeindeebene verordnet werden, sollten sie wirklich nötig sein.»

«Für eine starke Einschränkung von Feuerwerk»: Der Initiativtext im Wortlaut

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 74a Feuerwerk

  • 1. Der Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, sind verboten.
  • 2. Für Anlässe von überregionaler Bedeutung kann die zuständige kantonale Behörde auf Gesuch hin Ausnahmebewilligungen vom Verbot nach Absatz 1 erteilen.
  • 3. Für den Vollzug der Vorschriften sind die Kantone zuständig, soweit das Gesetz ihn nicht dem Bund vorbehält.

Art. 197 Ziff. 122

12. Übergangsbestimmung zu Art. 74a (Feuerwerk)

Die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 74a treten spätestens zwei Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände in Kraft.