Freitod
Zürcher Regierungsrat will Suizidhilfe nicht genauer regeln

Der Zürcher Regierungsrat will die organisierte Freitodhilfe im Kanton nicht detailliert regeln. Um Missbräuche im Bereich der Beihilfe zum Suizid zu bekämpfen, seien die zur Verfügung stehenden Mittel ausreichend, heisst es in einer Mitteilung.

Drucken
Die Suizidhilfe soll nicht weiter reglementiert werden. (Symbolbild)

Die Suizidhilfe soll nicht weiter reglementiert werden. (Symbolbild)

Keystone

Rund die Hälfte der Freitodbegleitungen in der Schweiz (2011: 465) findet im Kanton Zürich statt. Die Zürcher Bevölkerung hat in verschiedenen Volksabstimmungen ihre liberale Haltung zu diesem Thema deutlich gemacht. Trotzdem hat der Regierungsrat prüfen lassen, ob die Suizidhilfe genauer zu regeln ist.

Die organisierte Suizidhilfe sei grundsätzlich nicht geregelt und eine Regelung sei auch nicht angezeigt, schreibt die Regierung in der Antwort auf eine Anfrage der Kantonsräte Julia Gerber Rüegg (SP), Urs Lauffer (FDP) und Claudio Zanetti (SVP).

Heute und auch künftig gilt gemäss eines Rundschreibens der Zürcher Gesundheitsdirektion vom Juli 2009 eine Regelung, die die Verschreibung von Natrium-Pentobarbital (NaP) an verschiedene Bedingungen knüpft.

Eine davon ist, die Urteilsfähigkeit bezüglich des Suizidwunsches in wiederholten persönlichen Gesprächen zu klären und die Erkenntnisse daraus schriftlich festzuhalten. Einer gesunden Person darf kein Rezept ausgestellt werden. Auch der Bundesrat und das Bundesparlament haben entschieden, auf eine detaillierte Regelung zu verzichten.