Der Zürcher Regierungsrat begrüsst die vom Bundesrat beabsichtigte Kompetenz-Erweiterung des Bundesgerichts. Neu soll die oberste Instanz bei Urteilen des Bundesstrafgerichts auch den Sachverhalt überprüfen können.
Bis anhin durfte das Bundesgericht lediglich prüfen, ob das Recht korrekt angewandt wurde. Was den Sachverhalt und die Beweiswürdigung betrifft, musste es sich auf die Vorinstanz - also das Bundesstrafgericht in Bellinzona TI - verlassen.
Wie der Zürcher Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort schreibt, befürwortet er diese Änderung. Er gehe aber gleichzeitig davon aus, dass diese Änderung keine Auswirkungen auf den Kanton Zürich habe.