"Tanz dich frei"
Zürcher Obergericht pfeift Staatsanwaltschaft zurück

Nun also doch: Die Staatsanwaltschaft soll im Zusammenhang mit der "Tanz dich frei"-Demonstration gegen die Mitarbeiter von Kantonspolizei Zürich und Stadtpolizei Winterthur ermitteln. Dies hat das Obergericht Zürich entschieden.

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Polizei bei "Tanz dich frei"-Demo am Bahnhof Winterthur (Archiv)

Polizei bei "Tanz dich frei"-Demo am Bahnhof Winterthur (Archiv)

Keystone

Die Staatsanwaltschaft Winterthur soll nun doch gegen Mitarbeiter von Kantonspolizei Zürich und Stadtpolizei Winterthur ermitteln: Das Zürcher Obergericht hat entschieden, dass die Voruntersuchung im Zusammenhang mit der "Tanz dich frei"-Demonstration ungenügend war.

Ende Januar entschied die Staatsanwaltschaft Winterthur, dass gegen die Einsatzkräfte der "Tanz dich frei"-Demo vom September 2013 keine Untersuchung eingeleitet werden soll.

Es gebe keinen ausreichenden Verdacht auf polizeilichen Amtsmissbrauch und es sei nicht erwiesen, dass die Polizei für den Augenschaden einer jungen Frau verantwortlich sei, fand die Staatsanwaltschaft.

Eine damals 19-Jährige hatte Anzeige erstattet, weil sie durch den Gummischroteinsatz einen bleibenden Schaden am Auge erlitten habe. Dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellte, wollte die Demonstrantin aber nicht akzeptieren.

Obergericht will weitere Untersuchung

Das Obergericht gab ihr nun recht, wie aus dem Urteil hervorgeht, über das am Montag der Winterthurer "Landbote" berichtete und das auch der Nachrichtenagentur sda vorliegt. Das Obergericht beurteilt die Argumentation der Staatsanwaltschaft als blosse Mutmassung.

Ob der Einsatz verhältnismässig gewesen sei, könne ohne weitere Untersuchung nicht beurteilt werden, schreibt das Gericht. Es sei nicht ersichtlich, dass ernsthaft ermittelt worden sei, welche Polizisten von welchem Standort aus Gummischrot geschossen hätten.

Das Obergericht stellt den Abklärungen somit ein schlechtes Zeugnis aus. Vorgenommen wurden diese Abklärungen von der Stadtpolizei Zürich, die an der Demo nicht beteiligt war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft kann den Entscheid innert 30 Tagen noch ans Bundesgericht weiterziehen.

Bei der "Tanz dich frei"-Demonstration im September 2013 wurden 93 Personen verhaftet, 11 wurden verletzt.

Obergericht muss auch über Nachdemo entscheiden

Vier Wochen nach der eskalierten Kundgebung fand eine Nachdemo statt, die nun ebenfalls die Justiz beschäftigt. Dieser Anlass blieb zwar friedlich, zahlreiche Linksaktivisten wurden aber wegen Teilnahme an der unbewilligten Demo verurteilt.

Rund ein Dutzend Demonstranten akzeptierten ihre Busse nicht, weil sie von der Polizei verdeckt gefilmt worden seien und legten Beschwerde gegen ihre Strafbefehle ein.

Das Bezirksgericht Winterthur entschied erst in einem Fall: Es bestätigte die Verurteilung. Der Aktivist zog den Fall ans Obergericht weiter, wo er nun hängig ist. So lange die nächst höhere Instanz nicht darüber entscheidet, will das Bezirksgericht die anderen nicht bearbeiten.