Busse wegen Verstoss gegen Mindestlohnvorschrift.
Im Herbst 2016 büsste die Baustellenkontrolle Basel (Basko) einen österreichischen Betrieb. Dieser führte in einem Ladenlokal in der Innenstadt Schreinerarbeiten durch – und bei allen drei Mitarbeitern stellte die Basko Mindestlohnverstösse im Betrag von insgesamt 3156 Franken fest. Bei dem Shop handelt es sich gemäss Recherchen der «Schweiz am Sonntag» um den vor wenigen Wochen eröffneten Megastore des Kleiderlabels Mango an der Freien Strasse. Eine entsprechende Anfrage wurde von den Spaniern bis Redaktionsschluss nicht beantwortet.
Die österreichische Firma musste nun die Löhne nachzahlen und der Regionalen Paritätischen Berufskommission Schreinergewerbe (RPK) eine Busse von 4500 Franken zahlen. Unternehmen aus dem EU-Raum können zwar bis zu neunzig Tage ihre Dienstleistungen in der Schweiz erbringen. Dabei müssen sie den Angestellten aber mindestens die Arbeits- und Lohnbedingungen garantieren, die in den hiesigen Gesamtarbeitsverträgen festgehalten sind. Marco Christ, Geschäftsführer der Basko, stellt für 2016 fest, dass die Zahl der Verstösse von Schweizer Firmen rückläufig und bei ausländischen konstant geblieben seien. Er sagt: «Eine abschliessende Statistik liegt jedoch noch nicht vor, der Jahresbericht folgt im ersten Quartal 2017.» Im Vorjahr seien 500 Baustellen- und 100 Lohnbuchkontrollen durchgeführt worden.
Tägliche Patrouillengänge
Einen festen Kontrollrhythmus hat die Basko nicht, sagt Christ. «Wir sind aber täglich aktiv, in allen Branchen des Baugewerbes.» Die Basko wird nach Meldungen von Direktbetroffenen, von Drittpersonen oder bei Patrouillengängen aktiv. Die Hinweise haben laut Christ eher zugenommen im vergangenen Jahr, «wenngleich sich zahlreiche Verdachtsmomente nicht bestätigen». Die Zunahme habe mit der höheren Sensibilisierung der Bevölkerung für dieses Thema zu tun.
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