Ausgerechnet die SVP pulverisiert das Ja zur Zweitwohnungsinitiative – mithilfe von CVP und FDP.
Eigentlich lässt der angenommene Verfassungsartikel an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig: «Der Anteil von Zweitwohnungen am Gesamtbestand der Wohneinheiten und der für Wohnzwecke genutzten Bruttogeschossfläche einer Gemeinde ist auf höchstens 20 Prozent beschränkt.»
Am 11. März 2012 stimmte die Bevölkerung der Initiative «Schluss mit dem uferlosen Bau von Zweitwohnungen» zu – mit einer knappen Ja-Mehrheit von 28 451 Stimmen. Seither arbeiten Bundesrat und Parlament an einer Verwässerung der Initiative, wie das in dieser Dimension noch kaum je vorgekommen ist. «Es ist, als hätten wir gar nie über die Initiative abgestimmt», sagt Brigit Wyss, Projektleiterin beim Initiativkomitee der Fondation Franz Weber.
Neuster Coup: Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (Urek-N) hat diese Woche den durch die ständerätliche Urek bereits aufgeweichten Verfassungsartikel nun praktisch aufgerieben. So sollen «altrechtliche Zweitwohnungen», die vor März 2012 gebaut wurden, mit Anbauten bis zu 30 Prozent vergrössert werden können und nicht nur um maximal 30 Quadratmeter, so wie das noch die Ständeratskommission vorsah. Ausserdem wird das Gesetz für dringlich erklärt, um den derzeit geltenden faktischen Baustopp von Zweitwohnungen noch vor einer allfälligen Referendumsabstimmung auszuhebeln.
Eingesetzt hat die Verwässerung der Initiative bereits in der bundesrätlichen Vorlage, in der erste Ausnahmen formuliert wurden. «Seither reiht sich Ausnahme an Ausnahme, durchgesetzt von der gleichen politischen Seite, für die der Volkswille sonst absolute Gültigkeit hat», sagt Grünliberalen-Chef Martin Bäumle, der ein unverdächtiger Kritiker der Aufweichungsstrategie ist: Bäumle war im Abstimmungskampf gegen die Initiative. Jetzt sagt er: «Das Parlament leistet sich einen Verfassungsbruch.»
CVP-Bundesrätin Doris Leuthard warnte bereits bei den Beratungen im Ständerat, dass der verfassungsrechtliche Spielraum im bundesrätlichen Gesetzesentwurf «mehr als ausgereizt» sei. Was die Ständeräte – angetrieben von Vertretern aus dem Wallis und Graubünden – nicht davon abhielt, dem Volkswillen mit einem Kniff vollends den Garaus zu machen: «Touristisch bewirtschaftete» Wohnungen sollen nicht unter das Zweitwohnungsgesetz fallen. Damit genügt es, eine Zweitwohnung dauerhaft im Internet zur Vermietung auszuschreiben, um das Bauverbot in Gemeinden mit über 20 Prozent Zweitwohnungen auszuhebeln. Ausserdem sollen Gemeinden nach dem Willen des Ständerats und der nationalrätlichen Kommission Bauten nach eigenem Gutdünken als «erhaltenswert» taxieren können, um diese vom Zweitwohnungsverbot auszunehmen.
Alles kein Problem, findet Hans Killer, Aargauer SVP-Nationalrat und Präsident der nationalrätlichen Urek: «Wir nutzen den Spielraum, damit den Tourismusgemeinden nicht die Luft abgeschnürt wird.» Dass damit der Volkswille missachtet wird und die SVP im umgekehrten Fall mit einer Durchsetzungsinitiative drohen würde, sieht er nicht so: «Das Bauverbot für Zweitwohnungen ist nach der Abstimmung sofort in Kraft getreten. Wir wären froh, die Masseneinwanderungsinitiative würde in ähnlichem Tempo umgesetzt.» So sieht es auch SVP-Nationalrat und Urek-Mitglied Albert Rösti: «Das Ziel der Abstimmung ist klar: Neue Zweitwohnungen dürfen über den Anteil von 20 Prozent hinaus nicht gebaut werden. Dass wir bei bestehenden Bauten den Ermessensspielraum ausreizen, ist für eine haushälterische Bodennutzung notwendig.»
Wie handfest die wirtschaftlichen Interessen hinter der Verwässerung des Verfassungsartikels sind, zeigt das Beispiel des Walliser FDP-Nationalrats Jean-René Germanier, der eigentlich nicht Mitglied der Urek ist, sich aber für die Gesetzesberatungen als Ersatz für den in den Neuenburger Regierungsrat gewählten Laurent Favre in die Kommission delegieren liess, um an vorderster Front für eine verwässerte Vorlage zu weibeln.
Germanier sitzt im Verwaltungsrat der CSC Bauunternehmung AG und der Baugüter-Handelsfirma Veuthey & Cie. sowie bis vor kurzem der Baufirma Evéquoz SA. «Das Volk wollte nie einen totalen Baustopp – das galt es in der Kommission zu verhindern», sagt er. Und verwahrt sich gegen den Vorwurf, im Interesse seiner Mandate zu handeln: «Ich war sicher nicht in der Kommission, um Wirtschaftsinteressen zu vertreten. Ich vertrete meine Region – im Wallis haben schliesslich 72 Prozent der Stimmbürger diese Initiative abgelehnt.» Einem drohenden Referendum sieht Germanier gelassen entgegen: «Wir werden den gleichen Fehler nicht zweimal machen.»
Hinter dieser Aussage verbirgt sich die Strategie der Verwässerer: Mit einem Referendum gegen das aufgeweichte Gesetz rechnen sie sowieso, aber auch damit, die Abstimmung zu gewinnen. Je weniger im Gesetz vom Verfassungsartikel übrig bleibt, desto grösser der Sieg über die Initianten, deren Erfolgschancen 2012 komplett unterschätzt wurden. Zu verlieren haben die Gegner des Zweitwohnungsverbots mit dieser Strategie wenig: Geht die Referendumsabstimmung verloren, dürfte die bereits mit zahlreichen Ausnahmen gespickte Verordnung des Bundesrats Gesetz werden.
«Ob wir das Referendum ergreifen, entscheiden wir nach der Schlussabstimmung im Nationalrat», sagt Brigit Wyss von der Fondation Weber. «Die Wahrscheinlichkeit ist gestiegen.»
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