Ratgeber Gesundheit
Unser Kind hat Albträume

Unsere Tochter (5) hat seit einiger Zeit Albträume. Sie erwacht meistens und kommt weinend ins Elternschlafzimmer. Danach weigert sie sich, wieder ins Bett zugehen, wohl aus Angst, dass der Traum zurückkommt. Oft kann sie sich an Einzelheiten aus ihren Träumen erinnern. Die Inhalte machen uns Eltern Sorgen. Ist das eine vorübergehende Phase oder braucht unsere Tochter Hilfe? M. F. aus G.

Dr. med. Michael Watson, Leiter Zentrales Ambulatorium und Leitender Arzt, PDAG
Drucken
Ratgeber Gesundheit

Ratgeber Gesundheit

Gesundheit Aargau

Jeder, der einmal schlecht geträumt hat, weiss, wie bedrückend ein solcher Traum auch noch Tage danach wirken kann.

Wenn ein Kind nach einem Albtraum aufwacht, kann es sich meist sehr lebhaft und detailliert an das Erlebte» erinnern. Es ist nicht ungewöhnlich, dass das Kind mitten in der Nacht in Schweiss gebadet und mit rasendem Puls aufwacht. Versuche, es zu beruhigen, bleiben erfolglos. Bis zum Endes des Kindergar-
tenalters erleben Kinder ihre Träume häufig als real: Eltern können ihrem verängstigten Kind dann mit Trost und Zuwendung den Schutz bieten, der ihm hilft, sich geborgen zu fühlen. In den Arm nehmen beruhigt zusätzlich. Den Traum zu erzählen, mit Figuren nachzuspielen oder ihn zu zeichnen, hilft ebenfalls oft.
Um «böse Träume» zu vermeiden, sollten Sie tagsüber auf eine ausgeglichene Atmosphäre achten und nicht zu viel oder vor dem Zubettgehen fernsehen. Belastende Ereignisse sollten Sie besser tagsüber besprechen als am Abend. Wenn Kind er intellektuelle Entwicklungsschritte machen, können Ängste und Albträume phasenweise wieder auftreten.

Grundsätzlich sind Albträume kein Grund zur Sorge. Wenn Ihr Kind aber regelmässig ein- oder mehrmals pro Woche Albträume hat oder sich eine Tagesmüdigkeit zunehmend verstärkt, sollten Sie fachliche Hilfe in Anspruch nehmen und mögliche Ursachen bedenken. Wenden Sie sich am besten an den Kinderarzt oder an die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie der PDAG.

Hinweis

Weitere Informationen erhalten Sie unter: Tel. 056 462 20 10,
E-Mail kj.zentrale@pdag.ch und auf www.pdag.ch