Abstimmung
Über diese vier Vorlagen wird am 28. Februar im Kanton Zürich abgestimmt

Nach der Abstimmung ist vor der Abstimmung. Am 28. Februar ist es so weit: über die Bildungsinitiative und Lohndumping-Initiative kann an Zürcher Urnen abgestimmt werden. Auf nationaler Ebene kann über drei Volksinitiativen entschieden werden.

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Die Wahlzettel landen in der Urne.

Die Wahlzettel landen in der Urne.

Keystone

Die kantonale Volksinitiative "Für die öffentliche Bildung (Bildungsinitiative)" verlangt, dass der Besuch der öffentlichen Bildungseinrichtungen im Kanton Zürich für Kantonseinwohnerinnen und -einwohner vollständig kostenlos werden.

Die Initiative "Zur Durchsetzung der minimalen Lohn- und Arbeitnehmerbedingungen (Lohndumping-Initiative)" fordert griffige Massnahmen gegen Lohndumping.

Neu sollen die Behörden die Möglichkeit erhalten, bei dringendem Lohndumpingverdacht die Einstellung von Arbeiten auf Baustellen anordnen können.

Bei der Änderung des Notariatsgesetzes geht es um die Reduktion der Grundbuchgebühren.

Zur Abstimmung kommt es, weil SP, AL, Grüne und EVP das Behördenreferendum ergriffen haben.

Die SP-Fraktion hat mit einem Behördenreferendum auch die Abstimmung zur "Straffung von Rekurs- und Beschwerdeverfahren" (Verwaltungsrechtspflegegesetz) erzwungen.

Auf eidgenössischer Ebene wird am 28. Februar über die Sanierung des Gotthard-Strassentunnels entschieden sowie über die drei Volksinitiativen "Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe", "Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer" sowie "Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln".