Zivilstandsnachrichten
SVP-Grossrat Thomas Fuchs fordert gesetzliche Publikations-Regelung

Viele Gemeinden sind verunsichert, ob sie bei Geburten, Todesfällen und Hochzeiten die Namen veröffentlichen dürfen. In Melchnau, Busswil und Reisiswil gab ein in der Dorfzeitung «Dr Dorfbach» erschienener Publikationsverzicht viel zur reden.

Bruno Utz
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Motion fordert klare Regeln für die Publikation von Geburten, Todesfällen und Hochzeiten. Archiv

Motion fordert klare Regeln für die Publikation von Geburten, Todesfällen und Hochzeiten. Archiv

Solothurner Zeitung

Darauf forderten 27 Personen in einer Petition, die Rubrik Zivilstandsnachrichten müsse wieder erscheinen. Diese Sache sei bei der Revision des kantonalen Zivilstandswesens ungenügend geregelt worden, findet Grossrat Thomas Fuchs (SVP/Bern) und fordert in einer Motion die Rückkehr «zur bewährten Praxis». Weil sich viele Gemeinden in einem Graubereich des Datenschutzes wähnten, verzichteten sie auf die Publikation.

«Dies löst in der Bevölkerung Unmut aus, denn im Kanton Bern war es bisher vielerorts üblich und eine lange Tradition, dass Gemeinden hohe Geburtstage, Todesfälle, Geburten oder Hochzeiten publizierten», begründet Fuchs. Die Veröffentlichungen trügen zum Zusammenhalt und sozialen Leben der Bevölkerung bei.

Menschliche Anerkennung und Gratulation sollten auch in Zukunft möglich sein, wie es während Jahrzehnten der Brauch gewesen sei. Die Publikation von Namen sollte nicht einem «falsch verstandenen Datenschutz zum Opfer fallen». Im Sinne einer Übergangslösung solle der Regierungsrat die Behörden anweisen, die frühere Praxis beizubehalten, fordert Fuchs. Weiter sei das Gesetz entsprechend anzupassen.

Vorab sei festgehalten, dass der Regierungsrat die Motion ablehnt. Das Problem sei klein. Und es gelte zu unterscheiden zwischen den Geburtstagen und den anderen Zivilstandsereignissen wie Geburten, Todesfälle, Eheschliessungen und Eintragungen von Partnerschaften. Nur bezüglich der Geburtstage gelte die kantonale Datenschutzgesetzgebung.

Die einzelnen Gemeinden dürften dabei wie schon immer Geburtstage veröffentlichen. Voraussetzung sei, dass die betroffene Person zustimmt. Auf Anfrage sagt der kantonale Datenschützer Markus Siegenthaler, es gebe vereinzelt Anfragen dazu. «Ich gehe davon aus, dass sich die Gemeinden an die Vorschriften halten.»

Bezüglich der anderen Zivilstands-Ereignisse – sie fallen unter die eidgenössischen Bestimmungen – überlasse es der Kanton bereits seit Januar 2000 den Gemeinden, die Namen zu veröffentlichen. Voraussetzung sei auch hier die Zustimmung der Betroffenen. Seither fänden sich in den kantonal-bernischen Gesetzen keine Bestimmungen über die Veröffentlichung von Zivilstandsereignissen mehr. Die Praxis sei tatsächlich uneinheitlich.

Während vor allem kleine Gemeinden Ereignisse veröffentlichten, verzichteten grössere Gemeinden und Städte darauf, «schon aufgrund der grossen Anzahl von Geburten, Todesfällen und Trauungen». «Ich bin mit der Antwort nicht zufrieden und werde im Grossen Rat an meiner Motion festhalten», sagt Thomas Fuchs. Er wolle Druck für eine gesetzliche Regelung machen, dass jene Gemeinden, die ihre Zivilstandsnachrichten veröffentlichen wollen, dies auch ohne Bedenken tun dürften.