Schlieren
Strassenprojekt bei der Gasi verzögert: Kanton muss Gutachten einholen

Das Verwaltungsgericht pfeift den Kanton zurück: Das Gaswerkareal wäre vom Ausbau der Kreuzung Gasometer-/Bernstrasse betroffen.

Oliver Graf
Drucken
Die geplante zweite Geradeaus-Spur in Richtung Zürich benötigt Platz – Anwohner wehren sich.

Die geplante zweite Geradeaus-Spur in Richtung Zürich benötigt Platz – Anwohner wehren sich.

Limmattaler Zeitung

Die Bernstrasse in Schlieren soll im Bereich der Kreuzung mit der Gasometerstrasse ausgebaut werden. Der Kanton Zürich sieht in der Nähe des Gaswerkareals unter anderem den Bau von zusätzlichen Spuren vor: In Richtung Zürich soll auf einer Länge von mehr als einem halben Kilometer eine zweite Spur gebaut werden. Auch in Richtung Schlieren ist vor der Ampel eine zweite Geradeaus-Fahrbahn vorgesehen.
Dieser Ausbau steht in Zusammenhang mit der überregionalen Verkehrsplanung: Mit dem Bau der Limmattalbahn und des Stadtplatzes soll der Auto- und Lastwagenverkehr nicht mehr durch das Schlieremer Zentrum brausen. Der Durchgangsverkehr soll sich vielmehr von der Zürcher- und Badenerstrasse auf die weiter nördlich gelegene Bernstrasse verlagern. Damit auf dieser Achse der Verkehr auch rollen kann, hat der Kanton verschiedene Strassenbauprojekte lanciert. Der Ausbau des Knotens beim Gaswerkareal hätte gemäss den im Mai 2016 vorgestellten Plänen von Mai 2017 bis Juni 2018 erfolgen sollen.

Genossenschaft und Aktiengesellschaft müssten ebenfalls Land hergeben

Das Projekt ist aber blockiert: Der Ausbau rund um die Kreuzung geht auch zu Lasten von Grundeigentümern, die Land hergeben müssten. Zwei von ihnen – eine Genossenschaft und eine Aktiengesellschaft – sind deshalb an das Zürcher Verwaltungsgericht gelangt. Sie fordern, dass der Kanton auf den Ausbau verzichtet. Als Sammelstrasse, die den Verkehr aus dem Schlieremer Zentrum bringen soll, soll nicht die Gasometerstrasse, sondern die näher an der Stadtgrenze zu Zürich liegende Hermetschloo-Brücke bei der Post Mülligen dienen, regen sie an. Allenfalls liesse sich das Projekt auch anpassen, schlagen die Grundeigentümer vor. So wären sie beispielsweise nicht betroffen, wenn das Strassentrassee der Bernstrasse etwas nach Norden gerückt würde.

Zuerst muss eine Stellungnahme des Heimatschutzes und der Denkmalpflege eingeholt werden

Das Verwaltungsgericht ist in seinem am Montag veröffentlichten Urteil, nicht auf diese Vorschläge eingetreten. Es hat das Projekt aber aus grundsätzlichen Überlegungen an den Regierungsrat zurückgewiesen. Dieser müsse zunächst zwingend eine Stellungnahme der kantonalen Natur- und Heimatschutzkommission oder der Denkmalpflegekommission einholen. Denn das Strassenprojekt betrifft das Gaswerkareal Schlieren, wie das Verwaltungsgericht festhält. Dieses sei im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung und im kantonalen Inventar von Schutzobjekten überkommunaler Bedeutung enthalten. Deshalb müsse eine Stellungnahme zeigen, ob das Ortsbild beeinträchtigt werde, beispielsweise angesichts der vorgesehenen Aufhebung von Grünräumen.
Dass auch die nationale Heimatschutzkommission und die eidgenössische Denkmalpflege ein Gutachten erarbeiten müssten, wie dies die Grundeigentümer gefordert hatten, hält das Verwaltungsgericht angesichts des kantonalen Strassenprojektes nicht für erforderlich. Dem Kanton stehe es aber frei, ein solches einzuholen oder zur Sachverhaltsfeststellung allenfalls einen neuen Augenschein vor Ort durchzuführen, hält das Gericht im Urteil fest. (og)