Im Zusammenhang mit dem Fall Mörgeli hat die Staatsanwaltschaft vom Zürcher Obergericht grünes Licht bekommen, um gegen einen Kadermann der Zürcher Bildungsdirektorin Regine Aeppli (SP) ein Strafverfahren zu eröffnen.
Wie die «SonntagsZeitung» schreibt, wird Sebastian Brändli, Vorsteher des Zürcher Hochschulamts, der Amtsgeheimnisverletzung beschuldigt. Er soll die Zeitung «Schweiz am Sonntag» im September 2012 über die bevorstehende Entlassung Christoph Mörgelis als Kurator des Medizinhistorischen Instituts durch die Universität Zürich informiert haben.
Verweis auf Telefongespräche
Staatsanwalt Andrej Gnehm verweist dabei auf die Auswertung des Telefon- und E-Mail-Verkehrs: Demnach soll Brändli im Vorfeld des besagten Artikels mehrfach mit dem Autor in Kontakt gestanden sein, offenbar als einziger aller involvierten Stellen. Brändli selber gibt in der Einvernahme mit dem Staatsanwalt zu Protokoll, er habe den Journalisten mit den Telefonaten bloss davon abbringen wollen, den Bericht zu schreiben.
Erst vor wenigen Tagen hat die Geschäftsleitung des Zürcher Kantonsrats beschlossen, die Oberstaatsanwaltschaft soll kein Verfahren gegen Aeppli einleiten. Das Ratsbüro hat den Antrag auf Aufhebung der Immunität abgelehnt. Abschliessend soll aber der Kantonsrat darüber entscheiden. Die Oberstaatsanwaltschaft hatte im Juni 2014 ein Ermächtigungsgesuch eingereicht, um eine Strafuntersuchung gegen Aeppli wegen Amtsmissbrauchs einleiten zu können. Der Bildungsdirektorin und Präsidentin der Universitätsrates wird vorgeworfen, in einem Gespräch dem damaligen Uni-Rektor Andreas Fischer befohlen zu haben, Christoph Mörgeli zu entlassen. (BHI)