Credit Suisse und UBS gehören zu den grössten Betreibern von Dark Pools. Diese anonymen Handelsplätze für Grossinvestoren bergen grosses Potenzial für Missbräuche. Neu sollen sie von der Finma beaufsichtigt werden.
Von Boris Schneider
Dark Pools sind anonyme Handelsräume, in denen Grossinvestoren abseits der Börsenplätze Hunderte von Millionen Aktien kaufen und verkaufen. Sie kommen international zunehmend ins Visier von Staatsanwälten und Aufsichtsbehörden.
Der Hauptvorwurf: Grosse Investmentbanken sollen in ihren Dark Pools sogenannten Hochfrequenz-Händlern Vorteile gegenüber anderen Investoren gewährt haben. Mit Insider-Wissen über bevorstehende Transkationen ausgestattet, können diese Blitz-Händler Gewinne auf Kosten von anderen Anlegern erzielen.
Vergangene Woche hat der Generalstaatsanwalt von New York, Eric Schneiderman, eine Betrugsklage gegen die britische Barclays Bank eingereicht. Sie habe ihren Kunden vorgegaukelt, dass sie sich «in sicheren Gewässern» befänden, tatsächlich sei ihr Dark Pool jedoch «voller Raubfische» gewesen. Anders als ihren Kunden versprochen, soll die Bank den Handel von Hochfrequenzhändlern nicht ausreichend eingeschränkt haben. Es ist davon auszugehen, dass der Staatsanwalt auch andere Banken ins Visier nehmen wird. Schneiderman versteht den Hochfrequenzhandel als «modernes Insider Trading», das es auszurotten gilt.
Möglicherweise kommen auch die Schweizer Grossbanken in Bedrängnis. Kürzlich von der US-Regulierungsbehörde Finra veröffentlichte Zahlen haben zum ersten Mal Einblicke in das Handelsvolumen an den Schattenbörsen erlaubt. Zwei der drei grössten Dark Pools in den USA werden von Schweizer Banken betrieben: An der Spitze steht die CS mit ihrer Crossfinder-Plattform, wo innerhalb einer Woche rund 374 Millionen US-Aktien den Besitzer wechselten. Hinter dem zweitplatzierten Dark Pool der Barclays Bank folgt die UBS, auf deren Plattform 278 Millionen Titel gehandelt wurden.
Diese drei grössten Schattenbörsen sollen laut dem Informationsdienst Tabb Kommission von 800 Millionen Dollar pro Jahr generieren. Die Aktien von Barclays kamen nach der Klage-Ankündigung stark unter Druck und büssten am Donnerstag 6,5 Prozent ein.
Auch die Kurse der CS und UBS gaben um knapp 4 Prozent beziehungsweise 1,8 Prozent nach. Die Kursrückgänge implizieren Bussen von knapp 4 Milliarden Franken für Barclays und 1,5 Milliarden für die CS und UBS – denn um diese Beträge verkleinerten sich die Börsenkapitalisierungen der drei Institute.
Doch nicht nur vom New Yorker Staatsanwalt Schneiderman droht Ungemach, auch die amerikanische Börsenaufsicht SEC ermittelt derzeit gegen mehrere Schattenbörsen. Im Zentrum steht auch in dieser Untersuchung der Missbrauch von Kundendaten: So soll der Dark-Pool-Betreiber Liquidnet vertrauliche Marktdaten an Hochfrequenz-Händler weiterverkauft haben. Ob die CS als Betreiberin des grössten Dark Pools der Welt ebenfalls von der laufenden SEC-Untersuchung betroffen ist, will die Grossbank nicht sagen. Auch zur Klage gegen Barclays schweigt das Geldinstitut: «Kein Kommentar», sagt ein Banksprecher.
Entstanden sind Dark Pools im Zuge der Liberalisierung der Aktienmärkte. Sie werden vor allem von institutionellen Anlegern oder Hedge Funds genutzt, um grössere Aktienpakete zu erwerben oder zu veräussern. Im Gegensatz zu den öffentlichen Börsen werden die Kaufaufträge dort nicht in einem Orderbuch veröffentlicht und Transaktionen erst nach dem Abschluss gemeldet.
Von der Geheimniskrämerei erhoffen sich die Investoren, dass sich ihre Aufträge nicht zu deutlich auf die Aktienpreise auswirken. Das Volumen des gesamten aussenbörslichen Handels wird auf rund 45 Prozent geschätzt. Etwa 15 Prozent davon dürften auf Dark Pools entfallen.
Die grundsätzliche Kritik an den anonymen Handelsräumen betrifft vor allem drei Punkte: Erstens würden diese Einrichtungen für eine weitere Zerstückelung der Liquidität an den Märkten sorgen. Zweitens seien sie schädlich für den Preisbildungsprozess, weil sie weniger Informationen als öffentliche Handelsplätze zur Verfügung stellen. Und drittens mangle es vor allem den von den Banken betriebenen Dark Pools an Transparenz und einer adäquaten Überwachung.
Für Manuel Ammann vom Schweizerischen Institut für Banken und Finanzen der Universität St. Gallen ist diese Kritik berechtigt: «Die Markttransparenz ist bei Dark Pools nicht mehr vorhanden. Wenn man aufgrund der Anonymität nicht mehr weiss, wie die Trades zustande kommen, kann das die Preisbildung negativ beeinflussen.» Dieser Effekt wird vor allem dann zum Problem, wenn Dark Pools zu viel Liquidität von den öffentlichen Handelsplätzen abziehen, glaubt Ammann.
Der Dark Pool der CS wird von Investmentbankern in New York betrieben. Zur Kritik an den Schattenbörsen und dem Missbrauchspotenzial will die Bank öffentlich nicht Stellung nehmen. Es ist klar, dass die Grossbank wie alle Betreiber bemüht ist, die Bedeutung der Schattenbörsen herunterzuspielen. So wird häufig behauptet, dass vom gesamten ausserbörslichen Handel nur ein verhältnismässig geringer Anteil auf solchen Plattformen abgewickelt werde.
Ebenso wird die Kritik gekontert, dass Dark Pools den Preisbildungsprozess behindern würden. Die Banken stützen sich gemäss eigenen Angaben auf «wissenschaftliche Untersuchungen», die gezeigt hätten, dass die Kombination von öffentlichen Handelsplätzen und «dunkler Liquidität» die Marktqualität insgesamt verbessere. Goldman Sachs, die erfolgreichste Investmentbank der Welt, zieht sogar in Betracht, ihren Dark Pool zu schliessen.
Auch in der Schweiz kommt das Thema auf die Agenda. Der Vorentwurf für das Bundesgesetz über die Finanzmarktinfrastruktur (FinfraG), der sich derzeit in der Vernehmlassung befindet, will die anonymen Handelsplätze neu einer Regulierung unterwerfen. Künftig sollen diese einer Bewilligungspflicht und damit der Aufsicht durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) unterstellt werden.
Von einer drohenden Verschärfung der Regulierung in der Schweiz ist zumindest die Credit Suisse nicht betroffen: Ihr Dark Pool Crossfinder ist in den USA registriert.
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