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Bildungsdirektorin Regine Aeppli zu den Änderungen.
Regine Aeppli: Welche Methoden die Lehrpersonen anwenden, merken die Schülerinnen und Schüler nicht direkt. Indirekt nützt ihnen aber die neue Kompetenzorientierung, die ihnen mehr Lernsicherheit gibt. Es ist nun klarer, was die Schülerinnen und Schüler am Ende der Schulstufen können müssen.
Der Inhalt der Schule wird nicht von Grund auf erneuert. Vielmehr war es der Auftrag, den heutigen Inhalt der Schweizer Volksschule in einem gemeinsamen Lehrplan zusammenzufassen. Eine Harmonisierung, wie es die Westschweizer Kantone schon gemacht haben.
Die Lektionenzahl, die ein Schüler während seiner Volksschulzeit besucht, variiert erheblich. Die Differenz liegt über die gesamten neun Jahre betrachtet bei rund 2000 Lektionen. Das entspricht etwa einem Schuljahr. Mit dem Lehrplan 21 sollen die Stundentafeln nicht vollständig angeglichen werden, sie sollen sich aber mittelfristig annähern. Jede Schülerin, jeder Schüler hat das Anrecht auf dieselbe Bildung in der gesamten Schweiz.
Schülerinnen und Schüler, die nach dem kompetenzorientierten Lehrplan unterrichtet werden, haben in Zukunft mehr Sicherheit darüber, was sie können müssen und was von ihnen erwartet wird. Inhaltliche Anpassungen wird es auch geben, aber nicht allzu weitgehende. Die heute im Kanton Zürich pro Schulfach erteilte Anzahl Lektionen entspricht in weiten Teilen den zeitlichen Annahmen des Lehrplans 21. Wir haben deshalb vor, den Lehrplan 21 soweit wie möglich zu übernehmen.
Klar ist, für die Lehrerinnen und Lehrer wird sich etwas ändern. Im Kanton Zürich gehen wir aber bereits heute in diese Richtung. Die Ausbildung an der Pädagogischen Hochschule ist zum Beispiel kompetenzorientiert ausgerichtet. Was die Lehrpersonen brauchen, sind gute Lehrmittel für den Unterricht. In Deutsch und Mathematik bestehen diese Lehrmittel bereits und sind auch im Alltag gut erprobt.
Es ist vorgesehen, dass die Einführung des Lehrplans 21 im Kanton Zürich in enger Zusammenarbeit mit allen Partner des Schulfelds vorbereitet wird. Die Arbeiten dazu starten im Januar 2015. Zu den ausgearbeiteten Lösungen findet 2016 eine breite Vernehmlassung statt.
Über den Zeitpunkt und das Verfahren der Einführung des Lehrplans 21 entscheidet der Bildungsrat. Im Kanton Zürich soll er frühestens ab dem Schuljahr 2017/18 eingeführt werden. Wir können den Lehrplan nicht überall im Kanton und auf allen Stufen gleichzeitig einführen. Es können ja nicht alle Lehrerinnen und Lehrer gleichzeitig aus- und weitergebildet werden. Die Einführung wird deshalb gestaffelt erfolgen.
In keinem einzigen Kanton in der Schweiz ist das Parlament für die Einführung des Lehrplans zuständig. Bei einer Mehrheit der Kantone liegt die Kompetenz bei der Regierung. Im Kanton Zürich entscheidet, wie in sieben weiteren Kantonen, der Bildungsrat. Das halte ich für ein gutes Vorgehen. Der Lehrplan ist schliesslich ein fachliches Werkzeug der Schule. Über die Einführung eines neuen Medikamentes befindet auch nicht das Parlament.