Statthalter
Rechtswidrige Entlassung: Die Regierung akzeptiert den Gerichtsentscheid

Der Regierungsrat zieht das Verwaltungsgerichtsurteil, das dem entlassenen Statthalter Adrian Leimgrübler weitgehend Recht gibt, nicht weiter. Nun will er aber das Statthalterwesen allgemein unter die Lupe nehmen.

Sophie Rüesch
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Zu Unrecht entlassen: Adrian Leimgrübler. Sandra Ardizzone

Zu Unrecht entlassen: Adrian Leimgrübler. Sandra Ardizzone

Sandra Ardizzone

Das Bundesgericht muss sich nicht mit der Entlassung des Dietiker Statthalters Adrian Leimgrübler befassen. Der Regierungsrat hat «auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und nach einer Gesamtwürdigung der Umstände entschieden, das Urteil des Verwaltungsgerichts nicht weiterzuziehen», erklärte Regierungssprecher Andreas Melchior auf Anfrage der Limmattaler Zeitung.

Das Zürcher Verwaltungsgericht hatte am Freitag sein Urteil über den Rekurs von Leimgrübler gegen seine Entlassung durch die Justizdirektion veröffentlicht. Darin bezeichnet es die fristlose Entlassung vom November 2015 als rechtswidrig: Erstens hätte nur der Gesamtregierungsrat und nicht die für das Bezirkswesen zuständige Justizdirektion ihn entlassen dürfen, so die Richter. Vor allem aber hätten die Leimgrübler vorgeworfenen Pflichtverletzungen entweder nicht belegt werden können oder hätten nicht schwer genug für eine Entlassung gewogen.

Für den Regierungsrat, der als Vorinstanz des Verwaltungsgerichts den Entlassungs-Entscheid der Justizdirektion gestützt hatte, ist die Sache damit aber dennoch nicht gegessen: Er werde nun eine Auslegeordnung vornehmen und prüfen, «was dieser Fall ganz grundsätzlich für die Aufsicht des Kantons über die Statthalterämter bedeutet».

Zuständigkeit war schon 2013 Thema

Es ist nicht das erste Mal, dass die Aufsicht über die Statthalterämter bei der Regierung Thema ist. Schon alt Regierungsrat Martin Graf (Grüne) sah diesbezüglich Handlungsbedarf. Im Jahr 2013 wollte seine Justizdirektion die Autonomie der Statthalterämter im Rahmen der Revision des Gemeindegesetzes ein Stück weit einschränken.

So sollte dem Bezirksverwaltungsgesetz der Passus zugefügt werden, dass die Bezirksbehörden, also die Statthalterämter und Bezirksräte, der für sie zuständigen Direktion des Regierungsrats, also der Justizdirektion, unterstehen.

Doch das Vorhaben wurde im Jahr darauf noch in der vorberatenden Kantonsratskommission ausgebremst. Graf war darüber nicht überrascht, wie er auf Anfrage sagt – auch wenn der Vorschlag der Direktion damals nur eine «sanfte Anpassung» dargestellt hatte: «Das Thema ist politisch sehr schwierig.»

Grundsätzlich, so Graf, sei die Justizdirektion der Meinung gewesen, dass die Statthalterämter unter anderem die wichtige Aufgabe zu erfüllen haben, im Auftrag des Kantons die Gemeinden zu beaufsichtigen. «Diese Funktion des Aufsichtsorgans müsste doch unter der Leitung des Kantons als Auftraggeber erfolgen können, wofür die Statthalterämter diesem unterstellt sein müssten. Schliesslich beziehen die Statthalter vom Kanton auch einen stattlichen Lohn.»

Hier geht es zum Kommentar von Sophie Rüesch: «Bezirksfürste» auf dem Prüfstand

Leimgrübler ist zuversichtlich

Adrian Leimgrübler hat damit gerechnet, dass der Regierungsrat den Fall nicht weiterzieht, wie er auf Anfrage sagt. «Die Chancen, dass das Bundesgericht den Entscheid noch umgestossen hätte, waren sehr gering», sagt er. «Dass die Juristen des Regierungsrats dies nicht anders sahen, erstaunt mich nicht.»

Leimgrübler blickt dem zweiten Wahlgang vom 21. Mai nun zuversichtlich entgegen. Im ersten Wahlgang vom Februar landete er knapp vor seinem Konkurrenten und Parteikollegen Simon Hofmann (FDP) und dem mittlerweile ausgeschiedenen Ramon Steffen (parteilos) auf dem ersten Platz, verfehlte aber das absolute Mehr.

Die Wahl fand damals allerdings nur wenige Tage, nachdem die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren gegen ihn einzustellen verkündete, statt. Zudem war sein Rekurs gegen seine Entlassung vor dem Verwaltungsgericht noch hängig. «Dadurch, dass das Strafverfahren gegen mich nun vom Tisch ist und das Verwaltungsgericht mir Recht gegeben hat, sind meine Wahlchancen sicher gestiegen», so Leimgrübler.