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Arbeitgeber, die von der BVK in eine andere Pensionskasse wechseln, müssen bei ihrem Austritt die bestehende Unterdeckung anteilig ausgleichen. Für Pro Juventute sind dies 1,066 Millionen Franken, wie die Stiftung am Dienstag mitteilte.
Die Stiftung Pro Juventute hat beschlossen, aus der Personalvorsorge des Kantons Zürich (BVK) auszutreten. Die dafür anfallenden Kosten in Höhe von rund einer Million Franken soll der Kanton Zürich bezahlen.
Arbeitgeber, die von der BVK in eine andere Pensionskasse wechseln, müssen bei ihrem Austritt die bestehende Unterdeckung anteilig ausgleichen. Für Pro Juventute sind dies 1,066 Millionen Franken, wie die Stiftung am Dienstag mitteilte. Nun hat Pro Juventute beim Zürcher Regierungsrat einen Antrag auf Kostenbeteiligung des Kantons gestellt.
Wie sich der Regierungsrat zu dem Ansinnen stellt, war nicht zu erfahren. Zu einem laufenden Verfahren könne er nichts sagen, sagte Roger Keller, Mediensprecher der Finanzdirektion, gegenüber der Nachrichtenagentur sda. Eine Forderung könne aber grundsätzlich jeder stellen.