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Übers Wochenende meldete sich der Regierungsrat und Polizeidirektor Hans-Jürg Käser zur Wegweisung von Tufaan Bhupinder Singh zu Wort. Hätte sich jemand aus der Bevölkrung an ihn gewendet, so hätte Singhs Aufenthaltsstatus legalisiert werden können.
Käser reagierte damit auf eine Anfrage eines Langenthaler Pfarrers zum rechtlichen Sachverhalt der Wegweisung. Am Freitag teilte die zuständige Chefin des kantonalen Amtes für Migration, Claudia Ransberger, dem az Langenthaler Tagblatt mit: Hans-Jürg Käser habe sich persönlich dem Fall angenommen.
«Beteiligte haben richtig gehandlet»
Käser beschreibt den Ablauf der Festnahme von Tufaan und der Wegweisung, die am 4. November vollzogen wurde. Er verweist auf die völkerrechtliche Regelung, wonach ein Tourist sich maximal drei Monate in einem Gastland aufhalten darf. Und: «Seine Wegweisung erfolgte gestützt auf die gesetzlichen Bestimmungen; nach meiner Einschätzung haben alle beteiligten Mitarbeitenden der Polizeidirektion richtig und verhältnismässig gehandelt.»
Aufenthaltsstatus hätte legalisiert werden können
Wenn jetzt nach seiner Ausreise mehrere Leute enttäuscht und verärgert seien, so wundere er sich, dass diese Freunde ihn nicht auf die Tatsache aufmerksam gemacht hätten, dass er seinen Aufenthalt legalisieren müsse, so Käser. «Wenn sich jemand von den besorgten Bürgern vorher bei mir gemeldet hätte, dann wäre ein Weg gefunden worden, seinen Aufenthaltsstatus zu legalisieren.» (tg)