Zürich
Pfeffersprayeinsatz an Demonstration wird nicht strafrechtlich untersucht

Polizisten der Stadt Zürich hatten 2015 anlässlich einer unbewilligten Demonstration an der Langstrasse Pfefferspray eingesetzt, was zu kontroversen Diskussionen in der Bevölkerung und Medien geführt hatte. Das Obergericht beschloss nun, den Einsatz nicht strafrechtlich zu verfolgen.

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Die Polizei setzte an einer unbewilligten Demonstration Pfefferspray ein. (Symbolbild)

Die Polizei setzte an einer unbewilligten Demonstration Pfefferspray ein. (Symbolbild)

Keystone

Anlässlich einer unbewilligten Demonstration an der Langstrasse hatte die Stadtpolizei Zürich am 5. September 2015 Pfefferstray eingesetzt. In der Bevölkerung und den Medien hatte dies nicht nur zu kontroversen Diskussionen, sondern auch zu politischen Vorstössen geführt.

Nun bezeichnete das Obergericht das polizeiliche Vorgehen als angemessen und der Einsatz werde nicht strafrechtlich verfolgt. Diesen Entscheid hat das Obergericht des Kantons Zürich am 12. Februar 2016 gefällt, wie die Stadtpolizei Zürich mitteilte.

Demnach war der Pfefferspray-Einsatz der Stadtpolizei Zürich anlässlich einer unbewilligten Demonstration im Kreis 4 rechtens. Laut Obergericht bestehe kein Verdacht auf ein nicht korrektes Verhalten.