Olten
Parlament bewilligt nur reduzierten Beitrag an Stadtkirche-Renovation

230'000 Franken statt 450'000 Franken: Der Änderungsantrag der SP, an die Renovation der Stadtkirche nur einen reduzierten Beitrag zu zahlen, fand im Parlament eine Mehrheit. Der Antrag des Oltner Stadtrats fiel durch.

Fabian Muster
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Die Stadtkirche Olten nach der Renovation.

Die Stadtkirche Olten nach der Renovation.

Bruno Kissling

Das Oltner Gemeindeparlament hat an seiner Sitzung vom Donnerstagabend entschieden, an die Renovation der Stadtkirche nur einen Beitrag von 230'000 Franken zu zahlen. Damit wurde der Änderungsantrag der SP angenommen. Die Stadt Olten unterstützt damit nur den Anteil, welcher das Stadtbild betrifft und für die Sanierung der Aussenhülle vorgesehen ist.

Der Stadtrats-Antrag in Höhe von 450'000 Franken, nicht nur einen Beitrag ans Stadtbild zu leisten, sondern auch die Fremdnutzungen in der Stadtkirche zu fördern, zog gegenüber dem SP-Antrag den Kürzeren. Das Stimmenverhältnis betrug bei der Gegenüberstellung der beiden Anträge 20:15 zugunsten des SP-Änderungsantrags. Dies bei 4 Enthaltungen.

So sehen es die Christkatholiken

In einer ersten Stellungnahme zeigte sich Kurt Stutz, der Präsident der Christkatholiken, nicht enttäuscht. Diese Lösung hätte sich abgezeichnet, sagt er, welcher bei der Parlamentsdebatte anwesend war. "Wir wollen jetzt nicht auf stur schalten."

Die mit der Stadt bereits ausgehandelte Vereinbarung wird aber mit dem Entscheid des Parlaments gegenstandslos. Dies deshalb, weil darin explizit der Beitrag in Höhe von 450'000 Franken festgehalten ist. Nun gibt es laut Stutz mehrere Möglichkeiten: Entweder Stadt und Christkatholiken handeln eine neue Vereinbarung aus. Oder die Christkatholiken stellen für die Nutzung der Stadtkirche ein Gebührenreglement auf.

So lange gilt vorläufig noch die 1996 getroffene Vereinbarung mit der Stadt Olten, die den Christkatholiken das alleinige Nutzungsrecht überlässt. Die Stadt darf Kirche und Vorplatz zwar gebührenfrei nutzen, muss der Kirchgemeinde aber die effektiven Auslagen für Heizung, Reinigung oder Licht vergüten.