Startseite
Verschiedenes
Der Rechtsstreit um den geplanten Neubau beim Shoppi Tivoli in Spreitenbach geht in eine weitere Runde: Der Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) will vors Bundesgericht.
Nachdem das Aargauer Verwaltungsgericht entschieden hat, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für den 200-Millionen-Neubau der Migros ungenügend ist, will der Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) den Entscheid ans Bundesgericht weiterziehen.
Auf dem Areal Handels- und Gewerbezone Ost (HGO) plant die Migros einen Neubau, der neben einem Obi-Baumarkt zwei Wohnhochhäuser mit 423 Wohnungen sowie den Bahnhof der geplanten Limmattalbahn enthalten soll. Die Gemeinde steht hinter dem Projekt.
Mit der Begründung, dass die angrenzenden Einkaufszentren Shoppi, Tivoli und Limmatpark sowie die Umweltarena in die UVP einzubeziehen seien, hatte der VCS im Oktober 2012 beim Kanton Aargau eine Beschwerde eingereicht. Das zuständige Departement für Bau, Verkehr und Umwelt hiess diese am 4. Oktober 2013 teilweise gut und verlangte, dass für das Tivoli – nicht aber für das Shoppi, den Limmatpark und die Umweltarena – und die HGO eine gemeinsame UVP zu erstellen sei. Beide Zentren sollen einmal dieselbe Parkhauseinfahrt nutzen.
Der Entscheid des BVU gefährde das ganze Projekt und führe dazu, dass der OBI-Baumarkt auf einer «grünen Wiese» realisiert werden müsse, hielt die Bauherrin Migros damals fest. Konsequenterweise zog das Unternehmen den Entscheid ans Verwaltungsgericht weiter.
Nun hat auch das Verwaltungsgericht entschieden, dass die UVP für den Obi-Baumarkt nicht genügt – das Tivoli müsse miteinbezogen werden. Dieser Teilerfolg reicht nun dem VCS wiederum nicht, weshalb er den Entscheid vor der obersten Instanz, dem Bundesgericht, anficht. Die Migros hat den Entscheid des Verwaltungsgerichts «zur Kenntnis genommen». Für sie sei es laut «Tages-Anzeiger» wichtig, im Verfahren zu bleiben.