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Der Kanton Zürich will Gemeinden auch in Zukunft nicht erlauben, säumige Hausbesitzer zum Umbau oder zur Vermietung ihrer leerstehenden Liegenschaften zu zwingen. Der Kantonsrat hat am Montag einen weiteren Anlauf für eine "Lex Stefanini" beendet.
Der Rat lehnte eine Einzelinitiative von Herbert Ruckstuhl aus Elgg mit 131 zu 32 Stimmen ab. Keine Chance hatte auch der Minderheitsantrag der SP, der von der Regierung einen gemässigteren Gegenvorschlag forderte. Der SP-Antrag wurde mit 115 zu 50 bachab geschickt.
Hintergrund der Einzelinitiative ist die seit bald 40 Jahren leerstehende «Katzenvilla» in Elgg. Es befremde ihn ausserordentlich, dass ein Eigentümer - in diesem Fall der umstrittene Winterthurer Immobilienkönig Bruno Stefanini - ein Gebäude leer stehen und verlottern lassen dürfe, begründete Ruckstuhl seinen Vorstoss im Kantonsparlament.
Er forderte, das Nutzungsrecht für ein Haus sei an die Standortgemeinde zu übertragen, sofern drei Jahre lang nichts mit dem Gebäude gemacht werde und es leer stehe. Der Kantonsrat hatte das Anliegen in einem ersten Schritt vorläufig unterstützt, lehnte es nun aber trotzdem deutlich ab.
Die Bürgerlichen argumentierten damit, dass Eigentum verfassungsrechtlich geschützt sei. Die SVP gab zu bedenken, dass die Einzelinitiative damit gegen übergeordnetes Recht verstosse. Die FDP erinnerte daran, dass es viele Gründe gebe, weshalb Häuser lange Zeit leerständen, etwa Erbstreitigkeiten.
Leerstehende Häuser an bester Lage
Die EVP hatte im Grundsatz Verständnis für das Anliegen. «Ja, es braucht Massnahmen gegen säumige Eigentümer», sagte Markus Schaaf aus Zell. Die Handhaben dafür seien im Planungs- und Baugesetz (PBG) aber bereits ausreichend vorhanden. So könne eine Gemeinde einen Hausbesitzer zur Sanierung verpflichten, wenn die Bevölkerung unmittelbar gefährdet sei. Gemeint sind damit etwa herabfallende Ziegel.
Für SP-Kantonsrätin Mattea Meyer geht die Regelung im PBG aber zu wenig weit. Die Winterthurerin kennt Stefaninis Häuser-Sammlung und deren Zustand aus dem Alltag. Sie lud die bürgerliche Ratsseite deshalb ein, sich die ungepflegten Gebäude selbst einmal anzusehen.
Als Beispiele nannte sie mehrere leerstehende Gebäude an bester Lage in der Altstadt sowie das Sulzer-Hochhaus. Bis zum letzte Woche verkündeten Mietverhältnis mit der Firma Sulzer stand das Winterthurer Wahrzeichen zehn Jahre lang leer.