Angestellte der privaten AMS AG machen in Baselland Baustellen-Kontrollen. Das Kiga untersucht nun den Verdacht auf nicht bewilligte Leiharbeit.
Auf diese Konstruktion ist Hans Rudolf Gysin, Präsident der Zentralen Arbeitsmarkt-Kontrolle (ZAK) besonders stolz: Die Baustellen-Kontrolleure sind nicht etwa bei der Kontrollstelle angestellt, sondern vielmehr kostensparend Beschäftigte der Arbeitsmarkt-Services AG (AMS). Deren Delegierter und Präsident des Verwaltungsrates ist wiederum Gysin. Der Alt-Wirtschaftskammer-Direktor bezeichnet die AMS als Non-Profit-Organisation, die Aktien liegen bei der Familienausgleichskasse Gefak, die eine Gründung der Wirtschaftskammer Baselland ist. Deren Direktor und Ständeratskandidat Christoph Buser ist gemäss landrätlichem Interessensbindungsverzeichnis Kassenwart der Gefak.
Das Problem: Wer gewerbsmässig Personal verleiht, benötigt dazu eine Bewilligung. Doch eine solche hat die AMS nicht. Anders gesagt: Die Baustellen-Kontrolleure, deren Aufgabe es ist, anderen akribisch auf die Finger zu schauen, ob die Gesamtarbeitsverträge eingehalten oder Mindestlöhne bezahlt werden, wären demnach von ihrem Arbeitgeber selbst nicht ordnungsgemäss angestellt.
So lautet ein Anfangsverdacht des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco). Sprecher Fabian Maienfisch bestätigt auf Anfrage, dass beim Kanton entsprechende Abklärungen eingefordert wurden. Konkret Stellung nehmen werde der Bund erst, wenn der Kanton seine Untersuchung abgeschlossen habe.
Der Ball liegt damit beim zuständigen Kantonalen Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (Kiga). Deren Leiter Thomas Keller bestätigt entsprechende Abklärungen. Er fügt jedoch an, dass nicht gewerbsmässiger Personalverleih auch nicht bewilligungspflichtig sei. Dies abzuklären wäre bei der dreiköpfigen ZAK-Belegschaft allerdings ein Leichtes: Gemäss Artikel 29 der entsprechenden Verordnung verleiht Personal gewerbsmässig, wer einen jährlichen Umsatz von 100 000 Franken erzielt.
Ebenfalls keine Bewilligung wäre erforderlich, wenn Personal in einer Konzernstruktur von einer Einheit zur anderen verliehen würde. Doch dass die ZAK zusammen mit der Gefak/AMS eine wirtschaftliche Einheit bilden sollten, verneint selbst Keller. Anders könnte der Fall bei den Mitarbeitern der Wirtschaftskammer liegen. Denn so wie die Gefak-Mitarbeiter bei der AMS angestellt sind, haben die Mitarbeiter der Wirtschaftskammer ihr Arbeitsverhältnis mit der dort angeschlossenen Verbands-Service AG (VBS) abgeschlossen. Dies gilt sowohl für die hauseigene PR-Agentur IWF AG als auch auch für den Verein Baselland Tourismus.
Für Hans Rudolf Gysin besteht überhaupt kein Problem: «Die AMS verleiht kein Personal, sondern führt aufgrund von der mit der ZAK abgeschlossenen Leistungsvereinbarung mit eigenem bei der AMS angestelltem Personal die Geschäfte dieser Institution.» Dies gelte auch für die ebenfalls staatlich finanzierte Zentrale Paritätische Kommission (ZPK). In den vorliegenden Leistungsverträgen, den der Kanton Baselland mit der ZAK und der ZPK abgeschlossen hat, ist allerdings keine Rede davon, dass diese ihre Aufgaben in globo weiterdelegieren dürfen.
Den Untersuchungen des Kiga sieht Gysin gelassen entgegen. Er sei «gespannt darauf, wie der Fragenkatalog des Kiga ausfallen wird». Die Aufgabe für Kiga-Chef Keller ist delikat: Wenn seine rechtliche Überprüfung zum Schluss käme, dass ein Fehlverhalten vorliegt, stellt sich die Frage, weshalb dieser Umstand dem Kiga nicht schon längst aufgefallen ist. Zudem fragt sich, was aus einer ersten Voruntersuchung geworden ist, die das Kiga vor einiger Zeit in gleicher Sache bei der AMS startete, offenkundig aber ohne klares Resultat wieder eingestellt hat.
Gysin hat um die eigentliche Konstruktion bisher einen Schleier gelegt. Gegenüber dem «Regionaljournal» erklärte er am 14. August noch, die AMS sei eine Art Holding über der ZAK und der ZPK und habe keine Mitarbeiter. Mit gutem Grund könnte er nun argumentieren, das Kiga sei befangen, um die Verhältnisse korrekt analysieren zu können. Schliesslich ist sowohl die ZAK wie das Amt selbst im Bereich der Bekämpfung von Schwarzarbeit tätig. Erst in diesem März wurde ein internes Protokoll aufgesetzt, das die schwierigen Schnittstellen zwischen der verwaltungsinternen Kontrolle und den von den Sozialpartnern dominierten Kontrollen im Baugewerbe definiert.
Mit seinem direkten Draht zum Kiga ist Gysin bisher gut gefahren. So konnte er ohne Aufsehen die Abgabe des jährlichen ZAK-Rechenschaftsbericht zuhanden der Regierung, der im März fällig gewesen wäre, auf Ende August verschieben. Damit bleibt länger nicht abschliessend geklärt, weshalb die ZAK im Jahr 2014 massiv weniger Kontrollen durchgeführt hatte, als sie gemäss Leistungsvereinbarung mit dem Kanton verpflichtet wäre.
Am vergangenen Montag wäre diese Frist abgelaufen – doch Gysin konnte sie um eine weitere Woche hinausschieben. Ein entsprechendes Gesuch wurde am Montag eingereicht und sei am selben Tag bewilligt worden, erklärt Kiga-Chef Keller. Seine Konzilianz begründet er damit, die ZAK müsse noch «die Erkenntnisse aus den Gesprächen mit der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission einbauen», die am Freitag zuvor stattgefunden haben.
Die Verhältnisse sind derart verflochten, dass eigentlich auch die Familienausgleichskasse Gefak untersucht werden müsste. Die Aufsichtspflicht liegt im Kanton Baselland bei der gesetzlich verankerten Zentralen Aufsichtskommission für Familienzulagen (ZAF). Eine Untersuchung wäre angesichts der personellen Konstellation allerdings kaum erfolgversprechend: Präsidiert wird die ZAF von Kiga-Chef Thomas Keller. Mitglied im fünfköpfigen Gremium ist zudem Hans Rudolf Gysin. Mehr Synergien sind nicht möglich: Die kontrollierten Kontrolleure kontrollieren sich selbst.
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