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Im Kanton Zürich wird es keine unabhängige Wistleblowing-Meldestelle geben. Der Kantonsrat lehnte am Montag ein SP-Postulat mit dieser Forderung ab. Mit der Ombudsstelle existiere bereits eine Anlaufstelle, argumentierten die Gegner.
Die SP verlangte, dass die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, damit allen Mitarbeitenden öffentlicher Organe eine unabhängige Meldestelle für Whistleblowing zur Verfügung steht. Whistleblowing sei ein absolut notwendiges Korrektiv oder Ventil gegenüber mächtigen Apparaten, sagte der SP-Postulant.
Unter dem Begriff «Whistleblowing» wird das Melden von Risiken, Missständen oder Gefahren verstanden, von denen Mitarbeitende bei ihrer Arbeit erfahren, und bei denen es im gemeinschaftlichen beziehungsweise öffentlichen Interesse liegt, dass sie trotz Amtsgeheimnis aufgedeckt und öffentlich bekannt gemacht werden.
Gegen «Kultivierung des 'Whistleblowings'»
Das Parlament lehnte das Vorhaben mit 102 zu 69 Stimmen ab. Unterstützt wurde die SP von der EVP, der GLP und einem Teil der Grünen. Die Gegner des Postulats waren einhellig der Ansicht, dass mit der kantonalen Ombudsstelle bereits ein Ort existiere, wo derartige Missstände gemeldet werden können.
Es brauche ein offenes Arbeitsklima und klare Regeln, hiess es etwa von Seiten der FDP. Führung und Transparenz seien gefragt, und nicht eine neue Meldestelle. Die SVP befürchtete sogar, dass eine solche Stelle eine «Einladung für fragwürdige Handlungen» wäre. Eine Kultivierung des «Whistleblowings» sei abzulehnen.
Eine unabhängige Meldestelle neben der Ombudsstelle sei überflüssig, argumentierte die CVP. Der kantonale Ombudsmann bezeichne sich ja selber als Anlaufstelle für Whistleblowing. Und eine Vertreterin der Grünen betonte, dass es «keine unabhängigere Stelle gebe als jene des Ombudsmanns».