Wer im Kanton Zürich ein besonders umweltfreundliches Auto kauft, kommt künftig in den Genuss eines befristeten Steuerrabattes. Die Stimmberechtigten haben das revidierte Verkehrsabgabengesetz am Sonntag mit 58,3 Prozent gutgeheissen.
Für die Gesetzesrevision stimmten 189'610 Stimmberechtigte, 135'699 lehnten sie ab. Die Stimmbeteiligung lag bei 39,9 Prozent. Mit dem revidierten Gesetz werden die Bemessungsgrundlagen für die Motorfahrzeugsteuern im Kanton Zürich auf eine neue Grundlage gestellt. Angestrebt wird eine verursachergerechte und ökologisch orientierte Besteuerung.
Berücksichtigung des Gewichts
Bislang wurden die Verkehrsabgaben hauptsächlich nach der Grösse des Hubraums, Lastwagen und Anhänger nach der Nutzlast bemessen. Neu wird bei allen Fahrzeugen auch das Gewicht berücksichtigt, da dieses ebenfalls einen Einfluss auf die Strassenbelastung und den Treibstoffverbrauch hat.
Haltern von besonders schadstoffarmen Personenwagen kommen neu in den Genuss eines befristeten Steuerrabattes. Er gilt für das Jahr der Inkraftsetzung und die drei folgenden Kalenderjahre. Das Bonussystem soll einen Anreiz schaffen, sich beim Autokauf für ein möglichst umweltschonendes Modell zu entscheiden. Damit das Gewerbe nicht benachteiligt wird, gilt der Rabatt auch für Lieferwagen.
Wer mit einem Lastwagen, Sattelschlepper oder Car unterwegs ist, fährt günstiger, wenn er auf ein umweltfreundliches Modell setzt. Dasselbe gilt für Halter von Motorrädern. Weiterhin keine Abgaben erhoben werden auf Fahrzeuge mit rein elektrischem Antrieb.
Der Kantonsrat hatte dem revidierten Gesetz mehrheitlich zugestimmt. Zur Abstimmung kam es, weil SVP und EDU das Referendum ergriffen hatten. Das heutige Verkehrsabgabengesetz stammt aus dem Jahr 1966. Die Tarifansätze waren vor rund 40 Jahren letztmals der Teuerung angepasst worden.
Modernstes Gesetz der Schweiz
Mit der heutigen Abstimmung gehe eine lange Leidensgeschichte zu Ende, sagte Sicherheitsdirektor Mario Fehr vor den Medien. In den vergangenen vierzig Jahren seien insgesamt sieben Vorlagen gescheitert, fünf davon an der Urne.
Die jetzt gutgeheissene Vorlage sei zeitgemäss und ökologisch, ohne dass sie zu Mehreinnahmen für den Staat führe. Damit habe der Kanton Zürich das modernste Verkehrsabgabgengesetz der Schweiz. In Kraft gesetzt werden soll es laut Fehr auf Anfang 2014. Die ersten Rechnungen nach neuem System werden demnach im November 2013 ausgestellt.
Das überparteiliche Komitee «Nein zur ungerechten Verkehrssteuer» bedauerte das Abstimmungsergebnis. Damit werde die heutige bewährte und einfache Regelung der Verkehrsabgaben «durch ein ungerechtes, kompliziertes und aufwendiges Gesetz» abgelöst, heisst es in einer Mitteilung.
Das Komitee kritisierte, dass der eigentliche Zweck der Verkehrsabgaben - den Bau und Unterhalt von Strassen sicherzustellen - aufgeweicht werde. Das neue Gesetz dürfe keinesfalls dazu führen, dass dem Strassenbau- und Unterhalt künftig dringend notwendige Mittel entzogen werden.