Kandidatinnen missachten Geheimhalte-Vertrag

TV-Boss Dominik Kaiser droht mit Klage, denn wie schon bei der ersten Staffel weiss man im Vorfeld, wer bei der 3+-Show «Der Bachelor» das Rennen macht.

Sacha Ercolani
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Ausplaudern kommt sie teuer zu stehen: Die Kandidatinnen der Kuppelshow «Der Bachelor» mit Vujo Gavric in der Mitte. Foto: 3plus

Ausplaudern kommt sie teuer zu stehen: Die Kandidatinnen der Kuppelshow «Der Bachelor» mit Vujo Gavric in der Mitte. Foto: 3plus

Schweiz am Wochenende

Morgen Montagabend startet auf 3+ die zweite Staffel des Quotenknüllers «Der Bachelor». Ziel der erotischen Kuppel-Show ist, dass 1.-Liga-Fussballer Vujo Gavric (27) aus 20 Kandidatinnen seine Traumfrau findet. Da die acht Episoden schon vor einigen Wochen in Thailand aufgezeichnet wurden, stehen die Finalistinnen längst fest.
Aus diesem Grund mussten alle Teilnehmerinnen vor Drehbeginn einen mehrseitigen Vertrag unterschreiben – 3+-Chef Dominik Kaiser (44) wollte sicherstellen, dass niemand darüber spricht, welche Kandidatin wann rausfliegt und wem der «Bachelor» die letzte Rose übergibt: «Jeder TV-Sender der Welt schreibt in seine Verträge, dass Teilnehmer den Sendeverlauf nicht im Voraus ausplaudern dürfen. Auch wir», sagt Kaiser, der bei Plaudertaschen absolut keinen Spass versteht. «Wir wollen den Inhalt der Sendung schützen und gehen gegen Indiskretionen vor.»
Wird der Geheimhalte-Vertrag verletzt, drohen Bussen bis zu 20 000 Franken. Diese Tatsache scheint die Teilnehmerinnen jedoch nicht abzuschrecken: Wie schon bei der ersten Staffel vor einem Jahr sind auch jetzt, einen Tag vor Sendestart, bereits wieder die Namen der Finalistinnen bis zur «Schweiz am Sonntag»-Redaktion durchgesickert.
Dies ist ärgerlich für 3+, doch auch beim Schweizer Fernsehen (SRF) oder im Ausland kämpft man mit redseligen Protagonisten. Darum sind die Verträge, die Show-Kandidaten unterschreiben müssen, überall knallhart. Das gilt für das «Dschungel-Camp», aber auch für «Deutschland sucht den Superstar», «The Voice» oder Heidi Klums «Topmodel». Gemäss Recherchen, verpflichten sich beispielsweise bei der RTL-Sendung «Bauer sucht Frau» alle Teilnehmer vertraglich schon vorab, als Musiker, Sänger, Schauspieler oder Moderator zur Verfügung zu stehen. Und zwar bis zu sechs Monate nach Ausstrahlung der letzten Sendung. Zudem haben die Bauern eine Schweigepflicht von drei Jahren.
Wer sich bei der deutschen Ausgabe von «Der Bachelor» nicht an die Regeln hält, muss sogar bis zu 1,2 Millionen Franken Strafe zahlen. Blöd für die Sender: Nur selten kann die eigentliche Quelle der Indiskretion nachverfolgt werden. «Wichtig ist aus meiner Sicht, dass alle Teilnehmer an einer TV-Sendung auch verstehen, warum sie keine Sendeinhalte vor Ausstrahlung ausplaudern sollen», sagt Dominik Kaiser. «So schauen sich nämlich mehr Leute die Sendungen an – und je höher die Quote, umso mehr steigt auch das öffentliche Interesse an allen Teilnehmern.»
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