Eine Klage gegen die UBS und ihre alte Führung rückt näher: Anwälte und Aktionärsberater wie Deminor und Ethos treffen Vorbereitungen. Zugleich eröffnet die Staatsanwaltschaft eine Voruntersuchung. Der Verdacht: Ungetreue Geschäftsbesorgung.
VON YVES CARPY UND SANDRO BROTZ
Am Mittwoch konzentrierten sich der Groll und Frust der UBS-Aktionäre auf die Manager, welche die Bankenkrise verursachten. Die Generalversammlung mündete in der erstmaligen Ablehnung einer «Décharge» in der Schweizer Wirtschaftsgeschichte. Es traf die Führungsriege unter Ex-Präsident Marcel Ospel und CEO Peter Wuffli, welche 2007 am Ruder der Grossbank standen.
Derweil läuft bei der Zürcher Staatsanwaltschaft III für Wirtschaftsdelikte eine Voruntersuchung zum Verdacht auf «ungetreue Geschäftsbesorgung» gegen die UBS: «Die Staatsanwaltschaft III eröffnete ein Vorabklärungsverfahren, und die Abklärungen sind im Gange», sagt Peter Pellegrini, Leitender Staatsanwalt, Staatsanwaltschaft III für Wirtschaftsdelikte im Kanton Zürich. Ausgangspunkt war die Strafanzeige von Rechtsanwalt Hans-Jacob Heitz wegen der Abschiedszahlungen von 3,3 respektive 1,2 Millionen Franken in die Pensionskassen der Chefs Peter Kurer und Marcel Rohner, die 2009 ausschieden. Sie waren auf Ospel/Wuffli gefolgt. Diese Zahlungen waren von der UBS als «freiwillig» bezeichnet worden, es hätten keine vertraglichen Verpflichtungen dafür bestanden, stand im Geschäftsbericht.
Rechtsanwalt Heitz’ Verdacht: Es handle sich um einen willkürlichen «Griff in die Kasse», gewissermassen um «einen Freundesdienst» für Personen, welche für den Ruin der Bank eine Hauptmitverantwortung trügen. Doch heisst es aus dem Umfeld der Bank, dass Kurer aufgrund seines Arbeitsvertrages über 5 Millionen, Rohner 10 bis 17 Millionen zugestanden wären, sie aber aus Imagegründen zu einem Teilverzicht bereit waren. «Die UBS hat sämtliche von der Staatsanwaltschaft angeforderten Auskünfte erteilt», bestätigt UBS-Sprecher Michael Willi das laufende Verfahren.
Der amtierende UBS-Präsident Kaspar Villiger deutete das historische Ereignis der Décharge-Ablehnung umgehend als «Unmutsbekundung» gegenüber der alten Führungsriege, die sich Luft gemacht habe. Sie muss aber auch als Unzufriedenheit über die Art gedeutet werden, wie die UBS ihre Vergangenheit aufgearbeitet hat, zunächst unter Kurer (vormaliger Chefjurist), dann unter Villiger.
Bei den von der Finanzaufsicht geführten Untersuchungen steht letztlich der Vorwurf der Befangenheit im Raum, weil die Behörde selber Fehler gemacht hat und weil ihr Präsident in der fraglichen Zeit bei der UBS in leitender Position angestellt war.
Die Aktionärsstiftung Ethos fordert den aktuellen Verwaltungsrat aber auf, jetzt nochmals eine Schadenersatzklage gegenüber Ospel und sein Führungsteam (mit Wuffli, Kurer und Rohner) zu prüfen. Doch Ex-Bundesrat Villiger lehnt dies ohne neue Fakten ab.
Dagegen macht der Zürcher Wirtschaftsanwalt Daniel Fischer Front. Er vertritt UBS-Aktionäre, die gegen die Organe der Bank klagen wollen. «Wir sind daran, ein Rechtsgutachten zu erstellen, in welchem wir Chancen und Kosten einer Klage abwägen. Eigentlich sollte aber der Verwaltungsrat klagen», fordert der Jurist. «Er hat den besseren Einblick in das, was geschah. Wir wissen noch immer zu wenig. Ich werde den Verwaltungsrat im Gespräch ersuchen, seine Scheuklappen abzulegen und alle relevanten Rechtsfragen noch einmal unvoreingenommen zu prüfen.» Falls Villiger keine Einsicht zeige, will er eine Sonderprüfung beantragen.
Die Gretchenfrage ist: Wie viel kostet eine Verantwortungsklage? Die Kosten gehen rasch in die Millionen, die müssen auf der Klägerseite vorhanden sein. «Ich habe eine Anfrage von einem amerikanischen Prozessfinanzierer», sagt Anwalt Fischer. Die belgische Firma Deminor sucht derweil klagewillige Aktionäre zusammenzuführen. Nächste Woche will die Spezialistin für Sammelklagen entscheiden, ob und wie sie rechtlich gegen die Bank und ihre Organe vorgehen will.
Um neue Beweise zu finden, hofft Rechtsanwalt Heitz die Zürcher Staatsanwaltschaft in Gang zu bringen. Sie kann sich von Amtes wegen Zugang zu Informationen aus der Bank verschaffen. Heitz reichte am Freitag eine weitere Strafanzeige ein, diesmal wegen «Misswirtschaft» in der UBS. Dass der Straftatbestand den Konkurs der Firma voraussetzt, stört Heitz nicht. Er setzt darauf, dass der Fall UBS als Quasi-Konkurs durchgeht, da die Bank vom Staat gerettet werden musste.
In der Zwischenzeit wappnen sich die Spitzenmanager aus den fraglichen Geschäftsjahren mit Anwälten und mit Kommunikationsberatern. Bahnunternehmer Peter Spuhler, der auch von der Décharge-Verweigerung betroffen ist, nimmts gelassen: «Ich habe Verständnis für die Nichterteilung der Décharge durch die Aktionäre, bevor die Untersuchung der GPK abgeschlossen ist», sagt er. Die Verantwortung für die operativen Fehler liegt laut ihm bei der Geschäftsleitung der Bank. «Der Verwaltungsrat hat im Rahmen seiner Aufsichtspflicht seine Verantwortung in personeller und finanzieller Hinsicht wahrgenommen», meint er mit Verweis auf Kapitalerhöhungen, welche die UBS schon vor Ausbruch der Krise durchführte.
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