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Der Bauer und grüne Zürcher Kantonsrat Urs Hans ist vom Obergericht wegen Verstössen gegen das Tierseuchen- und das Tierschutzgesetz verurteilt worden. Er lasse sich jedoch nicht als Tierwuaäler verurteilen, meint Urs Hans.
Der Bauer und grüne Zürcher Kantonsrat Urs Hans ist vom Obergericht wegen Verstössen gegen das Tierseuchen- und das Tierschutzgesetz verurteilt worden. Zusätzlich zum erstinstanzlichen Urteil gab es auch einen Schuldspruch wegen fahrlässiger Tierquälerei. Hans zieht das Urteil weiter.
«Ich lasse mich nicht als Tierquäler verurteilen», sagte Hans am Donnerstag gegenüber der Nachrichtenagentur «sda». Diesen Schuldpunkt sowie den Vorwurf, er stelle seinen Rindern zu schmale Liegeboxen zur Verfügung, und seine Weigerung, die Tiere gegen die Blauzungenkrankheit zu impfen, will der streitbare Bauer aus Turbenthal höchstrichterlich geklärt haben.
Das Bezirksgericht Winterthur hatte den Bio-Landwirt und Politiker im November 2011 wegen dessen Impfverweigerung, der Boxengrösse und mehrerer anderer Verstösse gegen die Vorschriften zu einer Busse von 2500 Franken verurteilt. Wie die «NZZ» am Donnerstag meldete, verschärfte das Obergericht nun das erstinstanzliche Urteil.
Es bestätigte die damaligen Schuldsprüche. Zudem erachtete es Hans der fahrlässigen Tierquälerei als schuldig: Er hatte ein krankes Rind homöopathisch behandelt. Dem Tier ging es aber dennoch immer schlechter. Das Kantonale Veterinäramt entschied anlässlich eines Kontrollgangs, es umgehend einzuschläfern.
Das Obergericht hielt dem Beschuldigten gemäss Urteilsbegründung zwar zu Gute, er habe «ohne deliktischen Willen» gehandelt, sondern sei selber fest überzeugt gewesen, mit der homöopathischen Pflege dem Tier zu helfen. Tatsächlich aber habe das Rind leiden müssen. Hätte der Bauer den Tierarzt gerufen, hätte dies «vermieden werden können». Das Obergericht erhöhte die Busse auf 3000 Franken.
Überzeugt von Schädlichkeit der Impfung
Urs Hans war vor allem wegen seiner Impfverweigerung bekannt geworden, nachdem der Bund 2008 die Blauzungen-Impfung für obligatorisch erklärt hatte. Er weigerte sich, seine Angus-Rinder impfen zu lassen, weil er überzeugt ist, dass Impfungen Schäden anrichten, etwa Fehlgeburten, Unfruchtbarkeit und ein geschwächtes Immunsystem.
Gegenüber der sda führte er am Donnerstag aus, er habe schon früher einschlägige Erfahrungen gemacht mit der Impfung gegen den Rauschbrand, eine fiebrige Infektionskrankheit. Die Kälber seien ihm damals «verreckt wie Fliegen». Auch viele andere Bauern stünden der Impfung skeptisch gegen. Eine bundesgerichtliche Klärung sei nötig: «Alle Bauern waren auf den Entscheid zu Urs Hans».
Der dritte wichtige Punkt, den Hans geklärt haben will, ist der Vorwurf, er stelle seinen Tieren zu kleine Boxen zur Verfügung. Aus diesem Grund habe er gar das Knospenlabel von BioSuisse verloren. Der Vorwurf sei aber verfehlt: Für seine kleineren schottischen Angusrinder seien die Boxengrössen in Ordnung - dies sei ihm jahrelang bestätigt worden.