Ein Deutschlehrer an der Zürcher Kantonsschule Rämibühl soll seine Schüler mit verbotener Pornographie konfrontiert haben. Im Herbst sprach ihn das Bezirksgericht Zürich aus Mangel an Beweisen vom Hauptvorwurf frei. Das Urteil ist nun rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft zog die Berufung zurück, wie die Kanzlei des Obergerichts am Donnerstag bekannt gab. Gründe dafür nannte sie nicht. Der Berufungsprozess findet am Freitag folglich nicht statt.
Damit wird das Urteil des Bezirksgerichts Zürich vom vergangenen Herbst rechtskräftig. Das Gericht hatte den Lehrer vom Hauptvorwurf freigesprochen, da es keine Beweise gefunden hatte.
Privater Konsum von Kinderpornographie
Allerdings hatte es den heute 49-jährige Lehrer für den privaten Konsum von Kinderpornographie zu einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu 160 Franken verurteilt.
Die Mutter einer Schülerin hatte den langjährigen Deutschlehrer im Sommer 2009 angezeigt. Die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat leitete darauf eine Strafuntersuchung gegen ihn wegen Pornographie ein. Dabei stellte die Polizei bei einer Hausdurchsuchung auch den privaten Computer des Pädagogen sicher.
In den Hauptpunkten freigesprochen
Im August 2011 wurde der Mann angeklagt. Gemäss Staatsanwaltschaft hatte er im Unterricht Bücher behandelt wie «Die Menschenfresser» von Marlen Haushofer, «Frühlings Erwachen» von Frank Wedekind oder «Warum das Kind in der Polenta kocht» von Aglaja Veteranyi.
Zudem mussten sich die Schüler in Prüfungen mit Themen wie Masturbation, Schwangerschaft von 14-Jährigen, inzestuösen Handlungen und Sex mit Gewalt bis zum Tode beschäftigen.
Das Bezirksgericht Zürich sprach den Angeklagten im vergangenen Oktober in den Hauptpunkten frei. In den Nebenpunkten sprach ihn das Gericht schuldig. Für den privaten Konsum von Kinderpornographie an seinem Computer wurde er verurteilt.
Arbeitsverhältnis Ende 2011 aufgelöst
Auf seinem beschlagnahmten Computer wurden nämlich Bilder von minderjährigen Mädchen und Knaben bei sexuellen Handlungen gefunden. Er selbst gab an, er habe die Bilder aus künstlerischen Motiven heruntergeladen.
Der Lehrer war nach der Anzeige freigestellt worden. Als sich dann der Fall über längere Zeit hinzog, habe man das Arbeitsverhältnis «in gegenseitigem Einvernehmen» auf Ende 2011 aufgelöst, wie es bei der Kantonsschule auf Anfrage hiess.