Zürich/Bülach
Grobe Verfahrensfehler: Obergericht rüffelt Bezirksrat Bülach wegen eines KESB-Entscheides

Mit deutlichen Worten hat das Zürcher Obergericht den Bezirksrat Bülach wegen eines KESB-Entscheides gerüffelt: Das Urteil sei wegen grober Verfahrensfehler aufzuheben. Ein Protokoll beispielsweise bestand aus handschriftlichen A4-Blättern, voller Kritzeleien.

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Der Bezirksrat Bülach hat nicht das erste Mal Rüffel vom Obergericht Zürich kassiert. (Bild: Obergericht Zürich)

Der Bezirksrat Bülach hat nicht das erste Mal Rüffel vom Obergericht Zürich kassiert. (Bild: Obergericht Zürich)

Keystone

Auslöser für den Rüffel war der langjährige Scheidungskrieg eines Paars mit einer Tochter. Seit dem Jahr 2010 streiten die Eltern darum, wer das Kind wie häufig sehen darf.

Die Mutter bezichtigte den Vater, dass er die Tochter missbrauche, was allerdings nicht nachgewiesen werden konnte. Der Vater wiederum vernachlässigte die Unterhaltszahlungen.

Eine Beiständin muss sicherstellen, dass die Eltern die Besuchsregelung einhalten, die sie kurz nach der Trennung getroffen haben. Das Kind ist wegen der Streitereien längst in Therapie.

Weil die Differenzen über die Besuchsregelung nicht enden wollten, verhängte die KESB im April 2016 schliesslich eine neue Version. Für einmal waren sich Mutter und Vater daraufhin einig: Sie fanden auch diese Regelung schlecht und erhoben Beschwerde beim Bezirksrat Bülach.

Voller Formfehler

Der Bezirksrat führte daraufhin eine so genannte "Referentenaudienz" durch, bei der die Parteien ihre Sicht darlegen können. Gestützt auf diese Angaben traf das Laiengremium einen Entscheid - mit dem sich die Eltern wieder nicht anfreunden konnten.

Sie wandten sich deshalb ans Obergericht, und dies traute bei der Durchsicht der Akten seinen Augen nicht: Das Verfahren war voller Formfehler. Sie waren so gravierend, dass das Obergericht den Entscheid zur Besuchsregelung kurzerhand für ungültig erklärte.

So wurde etwa die Einsprachefrist für die Mutter zwei Mal verlängert - nicht aber für den Vater. Das Protokoll der "Referentenaudienz" bestand zudem aus einigen handschriftlichen A4-Blättern, die voller Pfeile und Gekritzel waren. Ausserdem fehlte die Unterschrift.

Auch mit der Besetzung des Bezirksrates stimmte etwas nicht. Es redeten zu viele Leute mit, die gar nicht dazu berechtigt waren. Damit sei der Entscheid ohnehin ungültig, so das Obergericht.

Mängel bei den Protokollen

Das Obergericht schickt den Fall deshalb zurück nach Bülach - mit der Auflage, sich zügig an die Überarbeitung zu machen. Es betont in seinem Urteil, dass er schon mehrmals Urteile dieses Rates habe aufheben müssen, weil die Verfahrensleitung grob fehlerhaft gewesen sei. Vor allem bei der Protokollierung gebe es gravierende Mängel. Genützt haben die Rüffel bisher offenbar nicht.