Weiningen
Gestaltungsplan Unterdorf: Tiefgaragen geraten in die Kritik

Nächste Woche wird über den Gestaltungsplan Unterdorf befunden. Vor allem die Verkehrserschliessung des Quartiers sorgt für Unmut.

Sandro Zimmerli
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Der Gestaltungsplan betrifft das Dorfzentrum Unterdorf in Weiningen.

Der Gestaltungsplan betrifft das Dorfzentrum Unterdorf in Weiningen.

Sandro Zimmerli

Der Gestaltungsplan Unterdorf gab in Weiningen schon viel zu reden. Das dürfte an der Gemeindeversammlung vom 4. Dezember nicht anders sein, wie der Informationsanlass vom Donnerstagabend gezeigt hat. Dort stand der Gemeinderat Red und Antwort, um Fragen rund um den Gestaltungsplan zu klären. Deren gab es viele. Im Fokus standen die geplanten Tiefgaragen. Vor allem jene beim Schulhaus Schlüechti, die unter anderem der Gemeindeverwaltung und der Schule dienen sollen.
Der Gestaltungsplan weist insgesamt acht Baufelder aus. Darunter ist eines, das zur Erweiterung des Gemeindehauses genutzt werden kann. Ein weiteres gemeindeeigenes Baufeld befindet sich beim Schulhaus Schlüechti. Dort könnte die Schulanlage ergänzt sowie ein Neubau für ein zusätzliches Schulhaus realisiert werden. Die übrigen fünf Baufelder befinden sich in Privatbesitz. Zwei davon liegen hinter der südlichen Häuserzeile entlang der Badenerstrasse. Daneben sind zwei Bereiche für die Erstellung von Tiefgaragen ausgewiesen. Eine ist im nördlichen Teil des Unterdorfes vorgesehen. Sie würde über die Schlüechtistrasse erschlossen, jene beim Schulhaus über den Durchgang vom Gemeindehaus in den Hinterhof.

Gefährlicher Schulweg?

Dieses Vorhaben wird jedoch kritisiert. So meinten einige Anwesende, dass es sich bei der Passage am Gemeindehaus um einen Schulweg handle. Es sei keine gute Idee, den Verkehr dort durchzuführen. Zudem würde die Einfahrt in die Tiefgarage direkt neben dem neuen öffentlichen Platz zu liegen kommen, der im Gestaltungsplan ausgewiesen ist. Das sei paradox. Bauvorstand Hans-Peter Stöckl entgegnete, dass die Verkehrsführung von Experten geprüft worden sei. «Zudem befinden sich hinter dem Gemeindehaus schon heute Parkplätze», so Stöckl. Autofahrer würden die Passage also bereits nutzen.

Die Idee, die Zufahrt zur Tiefgarage weiter südlich anzuordnen, kommt für den Gemeinderat nicht infrage. Man wolle den Verkehr auf kurzen Wegen ins Quartier und möglichst rasch unterirdisch führen, erklärte Gemeindepräsident Hanspeter Haug. «Die Idee ist es, die Autos unter die Erde zu bringen, damit man oben etwas gestalten kann», so Haug. Stöckl verwies zudem darauf, dass im Gestaltungsplan nicht geregelt werde, wie viele Parkplätze gebaut werden. In diesem Zusammenhang wies der Bauvorstand auf das Modell hin, welches die räumlichen Auswirkungen des Gestaltungsplans zeigt. «Dort ist der Vollausbau mit den maximal möglichen Bauvolumen dargestellt», so Stöckl. Es zeigt das Unterdorf für den Fall, dass sämtliche Baufelder überbaut sind.

Teil eines solchen Vollausbaus wäre die Erweiterung des Gemeindehauses. Auch diesbezüglich äusserten sich die Anwesenden. Dem Vorschlag, Teile der Verwaltung auszulagern, damit es im Gemeindehaus wieder genügend Platz hat und eine Erweiterung nicht nötig ist, kann der Gemeinderat aber nichts abgewinnen. «Wir sind ein Dienstleister und der Meinung, dass alles unter ein Dach gehört», so Haug.
Die Einwände führten schliesslich zur Frage, was geschehen würde, wenn der Gestaltungsplan von der Gemeindeversammlung abgelehnt werde. «Bauwillige Grundbesitzer wären weiterhin blockiert, weil die baurechtlichen Voraussetzungen im Unterdorf fehlen», so Stöckl. Komme hinzu, dass das Unterdorf einer Gestaltungsplanpflicht unterstehe. Der Gemeinderat müsste einen neuen Gestaltungsplan ausarbeiten und der Gemeindeversammlung vorlegen.

Hier zeigt sich die Besonderheit des Unterdorfs. Die Gestaltungsplanpflicht beruht auf einer kantonalen Vorgabe. Denn Weiningen ist im kantonalen Inventar der schutzwürdigen Ortsbilder von überkommunaler Bedeutung aufgeführt. Unter anderem ist in diesem Inventar der Grünbereich auf der Rückseite der sich entlang der Badenerstrasse befindlichen südlichen Häuserzeile als strukturierender wichtiger Freiraum bezeichnet worden. Über den Gestaltungsplan soll erreicht werden, dass der Erhalt der typischen Merkmale der Siedlungsstruktur gewährleistet wird.