Justiz
Fotograf vs. Zürcher Stadtpolizisten: Urteil wird weitergezogen

Die zwei Zürcher Stadtpolizisten, die am Montag vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs, der Freiheitsberaubung und der Körperverletzung freigesprochen wurden, müssen sich voraussichtlich vor dem Obergericht verantworten.

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Das Zürcher Obergericht.

Das Zürcher Obergericht.

Keystone

Der Fotograf Klaus Ròzsa will den Fall weiterziehen, wie er in einem Interview mit dem Medienportal "Klein Report" vom Mittwoch ankündigte. Das Bezirksgericht hatte das Vorgehen der Polizisten als verhältnismässig eingestuft. Die beiden hätten ihre Amtspflicht erfüllt, als sie den Fotografen Ròzsa kontrollieren wollten. Dieser habe sie in einer Amtshandlung behindert.

Zudem habe der Fotograf "zwei Hüte" getragen - zum einen jenen eines Pressefotografen, zum anderen den als Sympathisant von Besetzern des ausgedienten Hardturm-Stadions. Er sei kein "stummer, neutraler Beobachter" gewesen, sondern habe die Polizisten verunglimpft.

Die Verletzungen, die Ròzsa geltend machte, habe er sich zugezogen, als er sich den Polizisten widersetzt habe. Das Gericht sprach den beiden Polizisten Prozessentschädigungen von je 20'000 Franken zu.

Fall beschäftigt Justiz seit Jahren

Der Vorfall passierte am 4. Juli 2008, als Linksaktivisten in das ausgediente Hardturm-Stadion eindrangen, um dort eine Veranstaltung abzuhalten. Die anrückenden Polizisten wurden mit Flaschen und Steinen beworfen. Vor dem Stadion verfolgte Ròzsa das Ganze mit der Kamera. Dabei kam es zur Auseinandersetzung mit den Polizisten.

Der Fall beschäftigte die Gerichte schon mehrfach. Das Zürcher Obergericht korrigierte bereits einmal einen Schuldspruch des Bezirksgerichtes, das den Fotografen wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte verurteilte.

Das Bundesgericht wies die Staatsanwaltschaft zudem an, das einst eingestellte Verfahren gegen die Polizisten wieder aufzunehmen.