Bezirksgericht Zürich
Es bestehen Zweifel am Faustschlag durch Autofenster

Ein Rocker hat zugeschlagen – bereits zum zweiten Mal. In diesem Fall glaubten die Richter dem Dietiker – im November 2014 jedoch hatten sie ihn in einer anderen Sache unter anderem wegen Tätlichkeiten gebüsst.

Attila Szenogrady
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Der Beschuldigte drohte angeblich mit dem Erscheinen der "Hells Angels". (Archiv)

Der Beschuldigte drohte angeblich mit dem Erscheinen der "Hells Angels". (Archiv)

Keystone

Es war im letzten November, als der heute 31-jährige Beschuldigte am Bezirksgericht Dietikon wegen Drohung, Sachbeschädigung, Tätlichkeiten sowie Verkehrsdelikten eine bedingte Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 200 Franken sowie eine Busse von 2500 Franken kassierte.

Der kräftige Rocker war im September 2013 während einer Autofahrt ausgerastet und hatte einen 69-jährigen Automobilisten bei einer Kreuzung in Schlieren zur Rede gestellt. Dabei hieb er mit seiner Faust heftig auf den Personenwagen des Seniors ein und richtete damit einen Sachschaden von rund 2900 Franken an.

Danach ging er laut Urteil auf den Rentner los und schlug auf ihn ein. Als ein jüngerer Autolenker dem bedrängten Opfer beistehen wollte, hörte der Beschuldigte zwar auf, drohte aber mit dem Erscheinen der «Hells Angels».

Vor Gericht gab der türkische Staatsangehörige bloss ein Verkehrsdelikt zu, stellte aber sowohl die Sachbeschädigung als auch die körperliche Attacke in Abrede. Allerdings ohne Erfolg, da das Dietiker Gericht den glaubhaften Darstellungen der beiden Belastungszeugen folgte (Limmattaler Zeitung vom 17.11.2014).

Erneut zugeschlagen?

Letzte Woche musste sich der Rocker erneut vor einem Strafrichter verantworten. Diesmal in Zürich. Laut einem Strafbefehl des Zürcher Statthalteramtes hat er erneut zugeschlagen. Diesmal als Lenker eines Lieferwagens an der Hagenholzstrasse in Zürich-Nord. Dort soll der Beschuldigte vor einem Rotlicht an einen anderen Fahrer eines Lieferwagens geraten sein.

Nach einem kurzen Wortwechsel stieg der 140 Kilogramm schwere Limmattaler aus und begab sich zum Fenster seines Gegners. Laut Anklage fackelte er nicht lange und schlug dem Chauffeur mit der rechten Faust ins Gesicht. Dann kehrte er zu seinem Fahrzeug zurück und setzte sich vom Tatort ab, indem er das Rotlicht überfuhr.

Diesmal ein Freispruch

Am letzten Freitag wies der Beschuldigte vor Gericht die Vorwürfe vehement zurück und machte eine Racheaktion des Geschädigten geltend. Im Fall eines Schuldspruchs drohten ihm eine Busse von 600 Franken sowie die Auferlegung der Verfahrenskosten. So weit kam es aber nicht.

Im Gegensatz zum Dietiker Gericht ging der zuständige Zürcher Einzelrichter in diesem Fall von einer dürftigen Beweislage aus. So lag keine Dokumentation über eine Verletzung des Geschädigten vor. Zudem hatte dieser zum Teil sehr widersprüchlich ausgesagt. Was zu einem Freispruch führte.

Allerdings sind weder der Dietiker Schuldspruch noch dieses jüngste Verdikt rechtskräftig. Die jeweiligen Parteien können noch beide Fälle an das Zürcher Obergericht weiterziehen.