Gesamtarbeitsvertrag
Engere Kontrolle der Kontrolleure: Einigung mit Sozialpartnern in der Baselbieter GAV-Affäre

Nach einem zähem Ringen kommt es in der Baselbieter GAV-Affäre zu einer Einigung mit den Sozialpartnern.

Christian Mensch
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«Die Frage nach mehr Transparenz stand immer im Raum», sagt Thomas Keller, Amtsleiter Kiga Baselland. (Archivbild)

«Die Frage nach mehr Transparenz stand immer im Raum», sagt Thomas Keller, Amtsleiter Kiga Baselland. (Archivbild)

niz Nicole Nars-Zimmer

Der Beschluss der Baselbieter Regierung ist dem Anschein nach kaum zu überbieten an staubtrockener Verwaltungsarbeit: Die Gesamtarbeitsverträge (GAV) in zwei Branchen würden ab 1. April für alle Beschäftigten für allgemeinverbindlich erklärt. Betroffen sind eine überschaubare Anzahl von Handwerksbetrieben des Maler- und Gipsergewerbes sowie im Bereich Gebäudehüllen, die keinem Verband angehören. Auch sie haben sich nun an die meisten GAV-Vorgaben zu halten und entsprechende Vollzugskosten zu zahlen. Hinter der regierungsrätlichen Formalie steckt jedoch ein lange schwelender Konflikt, die sogenannte GAV-Affäre.

Seit bald fünf Jahren stehen die Wirtschaftskammer Baselland und die Gewerkschaften in der Kritik, sich mit Arbeitsmarktkontrollen finanziell auszupolstern. Im Vordergrund standen dabei die staatlich finanzierten Schwarzarbeitskontrollen. Mit der GAV-Affäre stand jedoch der Verdacht im Raum, im Bereich der Kontrollen der Gesamtarbeitsverträge würde auch bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern ungerechtfertigt Geld einkassiert.

Derbe Töne zwischen Sozialpartnern und Kanton

Rechtsverfahren, die deswegen das Baselbieter Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (Kiga) angestrengt hatte, sind mittlerweile eingestellt. Doch das Rechtsverfahren, das die Wirtschaftskammer gegen eine kritische Berichterstattung des «Regionaljournal Basel» von SRF über die GAV-Ungereimtheiten angestrengt hat, ist weiterhin hängig. Die Verhandlung vor dem Berner Handelsgericht hat zwar kürzlich stattgefunden, das Urteil steht jedoch noch aus.

Ein gutes Jahr haben die Sozialpartner mit dem Kiga auf Kantonsebene sowie mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) auf Bundesebene gestritten, um eine Allgemeingültigkeit (AVE) der beiden Gesamtarbeitsverträge zu erreichen. Die derbe Tonalität der Diskussion wurde öffentlich, als die Sozialpartner im vergangenen September den SVP-Landrat Matthias Ritter vorschickten. Dieser setzte mit einer Interpellation im Parlament Druck auf, die hiess: «Welches üble Spiel treibt das Kiga gegen wirksamen Lohnschutz?» Er behauptete darin, das Kiga finde «laufend neue Schikanen», um den Prozess zu verzögern, und hintertreibe diesen «böswillig und unrechtlich».

Die Frage nach mehr Transparenz stand immer im Raum.

(Quelle: Thomas Keller, Amtsleiter Kiga Baselland)

Gleichzeitig mit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung antwortete die Regierung auch auf Ritters Vorstoss. Die Vorwürfe gegen das Kiga weist sie dabei als «verfehlt» zurück. Es seien jedoch «Anpassungen» an den vorgelegten GAV notwendig gewesen, damit nicht «mehr verbandliche Interessen verfolgt werden als öffentliche».

Kiga-Amtsleiter Thomas Keller sagt, dass in Absprache mit dem Seco vor allem die Transparenzfrage im Raum gestanden sei. Da mit der Allgemeinverbindlichkeit alle Branchenvertreter verpflichtet sind, Vollzugskostenbeiträge abzuliefern, wollte der Gesetzgeber präziser festgehalten wissen, wie das Geld eingesetzt wird.

Der Spielraum der AMKB wird kleiner

Die eigentlichen Träger der Gesamtarbeitsverträge sind die sogenannten Paritätischen Kommissionen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Diese delegieren die Kontrollen, ob die Gesamtarbeitsverträge eingehalten werden, jedoch weiter – im konkreten Fall an den Verein AMKB, der die umstrittene «Zentrale Arbeitsmarkt-Kontrolle» (ZAK) abgelöst hat. Keller sagt: «Die Finanzhoheit liegt jetzt bei den Paritätischen Kommissionen.» Diese haben nun direkt die Verantwortung über die Verwendung der eingezogenen Mittel. Der Spielraum, aus der Kontrolltätigkeit ein Geschäft zu machen, ist damit kleiner geworden.