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Der Zürcher Kantonsrat hat am Montag in zweiter Lesung die Teilrevision des Kantonsratsgesetzes gutgeheissen. Die Auswirkungen auf den Parlamentsalltag sind gering. Gegen die Vorlage stimmten SP und AL.
Etwas gestrafft wird die Behandlung von Postulaten und Parlamentarischen Initiativen (PI). Bei den Postulaten findet keine Debatte mehr statt zur Dringlicherklärung. Es genügt eine Liste mit 60 Unterschriften von Ratsmitgliedern.
Für die vorläufige Unterstützung einer PI wird nur eine reduzierte Debatte geführt. Zu Wort kommen damit nur ein Sprecher oder eine Sprecherin einer Fraktion sowie die Erstunterzeichner von Anträgen.
Bei den Budgetdebatten kann das Kantonsparlament künftig den Voranschlag ohne Begründung an den Regierungsrat zurückweisen. Es muss damit nicht mehr sagen, wo Korrekturen vorgenommen werden sollen.
Das Kantonsratsgesetz und das Geschäftsreglement des Kantonsrates gaben in der Redaktionslesung zu keinen Diskussionen Anlass. Es wurde mit 128 zu 33 Stimmen so verabschiedet, wie es aus der ersten Lesung hervorgegangen ist.