Olten
Die Swisscom will Handyantenne ausbauen – der Hausbesitzer bockt

Die Swisscom und der Hausbesitzer legen einen Mietvertrag anders aus. Der Fall könnte vor Gericht landen.

Fabian Muster
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Die Swisscom will einen bestehenden Antennenstandort ausbauen, der Hausbesitzer will das Einverständnis nicht geben. Nun ist der Fall vor der Mietschlichtungsbehörde und beim Bau- und Justizdeparement hängig.

Die Swisscom will einen bestehenden Antennenstandort ausbauen, der Hausbesitzer will das Einverständnis nicht geben. Nun ist der Fall vor der Mietschlichtungsbehörde und beim Bau- und Justizdeparement hängig.

Schweiz am Wochenende

Wir konsumieren mit unseren Smartphones immer mehr Videos. Das Telefonieren ist nur noch Nebensache. Das führt dazu, dass sich das Datenvolumen jährlich verdoppelt. Und das hat Folgen für Mobilfunkanbieter wie die Swisscom: Sie müssen das Handynetz ausbauen, um die grösseren Datenvolumen meistern zu können. Das bedeutet für sie: Entweder neue Antennen aufstellen oder bisherige Standorte ausbauen. Das erste kann zu Konflikten mit Anwohnern führen, das letzte zu solchen mit Besitzern, die ihre Gebäude für Antennenanlagen zur Verfügung stellen, wie nun ein Fall in Olten zeigt.

Die Swisscom will die Handyantenne an der Solothurnerstrasse 259 mit einer Hardwareauswechslung und -ergänzung modernisieren, um die Leistungsfähigkeit zu verbessern. Der Gebäudebesitzer, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen will, stimmt dem Ausbau nicht zu und weigert sich, das Baugesuch zu unterschreiben. Trotzdem hat die Swisscom das Baugesuch Anfang Mai bei der Oltner Baudirektion inklusive bestehendem Mietvertrag mit geschwärzten Stellen eingereicht. Die Baudirektion lehnte die Weiterbearbeitung allerdings ab, weil die Unterschrift des Gebäudebesitzers fehlte.

Die Swisscom stellt sich hingegen auf den Standpunkt, dass die Anlage ohne die Einwilligung des Liegenschaftsbesitzers ausgebaut werden kann, respektive der Besitzer das Baugesuch laut Mietvertrag unterschreiben muss. Im Mietvertrag steht, dass «allfällige behördliche Bewilligungen, die durch Änderungen und Erneuerungen der Mietsache notwendig werden» zwar durch die Swisscom eingeholt werden. Aber die Vermieterin, also der Liegenschaftsbesitzer, unterstützt die Swisscom bei der Erlangung aller nötigen Bewilligungen.

«Insbesondere verpflichtet sich die Vermieterin, alle zur Erlangung der Baubewilligung notwendigen Unterlagen und Spezialvollmachten umgehend zu unterzeichnen.»
Mit dieser Interpretation des Mietvertrags ist der Besitzer der Liegenschaft nicht einverstanden. Er wird von der Wireless Communications AG aus Zug vertreten, die sich auf solche Fälle spezialisiert hat. Laut deren Firmeninhaber Daniel Gruber ist zwar für wertunterhaltende Investitionen kein Einverständnis des Hausbesitzers nötig, für wertvermehrende, wie es die Swisscom nun vorsieht, dagegen schon. Zudem hält Gruber den bisherigen Mietvertrag für einen «Knebelvertrag mit schwammigen Formulierungen».

Der Liegenschaftsbesitzer erhält für die Handyantenne bisher 8500 Franken Miete pro Jahr, marktüblich sind an ähnlichen Lagen laut Grubers Erfahrung bis zu 18'000 Franken. Gekündet werden kann der bis 2021 laufende Vertrag nur zwei Jahre im Voraus, sonst verlängert er sich um weitere fünf Jahre zu gleichen Konditionen.

Swisscom bot höheren Mietzins

Die Swisscom hat dem Liegenschaftsbesitzer fürs Einlenken mit 10'000 Franken eine höhere Miete mit Verlängerung des Vertrags bis 2027 angeboten. Dies, falls er unterschreiben und die Wireless Communications AG aussen vor lassen würde. Der Hauseigentümer ist damit nicht einverstanden. Nun liegt der Fall zum einen beim kantonalen Justiz- und Baudepartement, wie der Rechtsdienst auf Anfrage bestätigt. Die Swisscom hat gegen die Verfügung der Oltner Baudirektion, welche das Baugesuch ohne Unterschrift des Gebäudebesitzers zurückgewiesen hat, Beschwerde erhoben. Zum anderen hat die Swisscom als Klägerin den Fall vor die Mietschlichtungsbehörde gezogen. Die Verhandlung ist für Ende August angesetzt.

Gruber, der mit seiner Firma bei über 750 kommerziellen Handyantennen die Interessen der jeweiligen Grundeigentümer gegen die Mobilfunkanbieter vertritt, prangert das «ungebührliche und dreiste Verhalten» der Swisscom an: «Die Telekommunikationsanbieter versuchen, ihre Marktmacht vor allem gegenüber kleineren Eigentümern auszuspielen.» Der Gebäudebesitzer sei zu einem Gespräch bereit. Ihm gehe es um einen neuen Vertrag mit marktüblichem Mietzins und der korrekten Rechtsauslegung.

Die Swisscom nimmt wie folgt zu den Vorwürfen Stellung: «Swisscom baut grundsätzlich nicht um, ohne das mit dem Grundeigentümer zu besprechen. Im vorliegenden Fall haben wir einen Mietvertrag, der das Recht auf diesen Umbau unserer Ansicht nach beinhaltet. Die Unterschrift wurde dennoch unterlassen, und der Hausbesitzer hat Swisscom aufgefordert, das Problem letztinstanzlich auf dem Prozessweg zu regeln.»