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Ein 29-Jähriger aus Montenegro hat im Wasseramt wiederholt ohne Bewilligung Zimmer vermietet. Jetzt muss er dafür bezahlen.
In Zeiten der Zimmervermittlung übers Internet scheint es, dass jedermann beliebig Zimmer vermieten kann. Dass Zimmervermietung auch heikel sein und in einen Gerichtsfall vor Amtsgericht Bucheggberg-Wasseramt münden kann, zeigt der Fall eines 29-Jährigen aus Montenegro. Er vermietete in einer Wasserämter Gemeinde wiederholt unerlaubt Zimmer und führte einen Gastrobetrieb.
Unerlaubte Zimmervermietung: Wie oft dies pro Jahr im Kanton vorkommt, bzw. Sünder erwischt werden, das kann Jonas Motschi nicht sagen. Laut dem Vorsteher des kantonalen Amts für Wirtschaft und Arbeit gibt es keine Statistik zur unbewilligten gewerbsmässigen Beherbergung.
Motschi erklärt: Der Unterschied von Beherbergung und Untermiete liege vor allem in der Dauer und weiter in den zusätzlichen Dienstleistungen wie Frühstück oder Reinigung. Eine Beherbergung von Gästen sei durchaus erlaubt: «Wenn Sie jemand zu Hause besucht und der bei Ihnen übernachtet, ist das noch keine gewerbsmässige Beherbergung.»
Erst wer dies gewerbsmässig betreibe, müsse eine Bewilligung haben, also wenn man einen gewissen Umsatz damit erziele und etwa auch noch aktiv Werbung mache. (omb)
Aufgeflogen waren die Taten im Dezember 2016, sowie im Januar und Februar 2017. Das Geschäft hatte Jovan S.* offenbar von seinem Vorgänger übernommen. Die Betriebsbewilligung dieses Vorgängers war Mitte Dezember 2016 erloschen. Jovan war nun neuer Mieter der Liegenschaft in einem Wohnquartier mit kleinen Gewerbehäusern. 3200 Franken bezahlte er monatlich dafür. Im Erdgeschoss befindet sich ein Gastrobetrieb mit Küche und Bar, in den oberen zwei Etagen sind zwei Wirtswohnungen.
Die Polizei führte bei ihm ab Mitte Dezember 2016 mehrmals Kontrollen durch und stellte dabei die unerlaubte Betriebsführung fest. Dass er die polizeilichen Hinweise missachtete und den Betrieb trotzdem fortführte, brachte ihm die Anzeige für «mehrfachen Ungehorsams gegen die Polizei» ein. Bei der Polizeikontrolle im Dezember 2016 trafen die Ordnungshüter auf zehn Personen in den Wohnräumen sowie auf einige im Gastrobetrieb, die Getränke konsumierten.
Es gab sogar eine Quittung für die Getränke, ein am Prozess aussagender mazedonischer Zeuge hatte diese mit der Kasse ausgedruckt. Dieser Zeuge bekräftigte den Standpunkt des Angeklagten Jovan, er sagte, die damals Anwesenden seien bloss Kollegen, und: «Es ist normal, dass sie als Kollegen etwas zu trinken erhalten.» Warum er für Kollegen eine Quittung ausdruckt, begründete er wie folgt: «Jovan wollte einfach wissen, was konsumiert wird, wegen der Warenbestellung.» Bezahlt habe aber niemand, es sei auf Kosten des Hauses gegangen. Die Kollegen seien dort gewesen, «weil es unser Treffpunkt war.» Er sei bloss «Schlüsselhüter» gewesen, die übernachtenden Gäste habe er nicht gekannt und er sei auch nie in den oberen Räumen gewesen.
Jovans Verteidiger, Armend Maleta, plädierte auf unschuldig. Jovan habe die Wohnungen nur untervermietet, mit Erlaubnis des Immobilieneigentümers. Vor der Türe sei ein Schild gestanden mit der Aufschrift «Privat». Jovan sagte in guter Schweizer Mundart: «Ich erwarb die Liegenschaft als zweites Standbein, neben meinem Transport- und Umzugsunternehmen, das mittlerweile in Konkurs gegangen ist.» Er ist nun arbeitslos.
Als Selbstständiger hat er keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und lebt von der Unterstützung durch Mutter und Schwester. Er ist geschieden und hat einen vierjährigen Sohn. Für Sohn und Ex-Frau bezahlte er bis vor zwei Monaten monatlich 4500 Franken. Eine Summe, die auch Amtsgerichtspräsident Ueli Kölliker beeindruckte, hatte der Angeklagte doch damit und mit der Miete grosse Auslagen.
Jovan erklärte, er habe die Wohnungen «an sechs bis acht Wohngemeinschaften» vermietet, jeweils zu 350 bis 400 Franken. Die Mieter wechselten ab und zu. Verträge dieser Untervermietungen wies Jovan nie vor. Er sagte: «Ich habe nicht mit allen Untermietern schriftliche Verträge. Aber sie wurden nie von der Polizei verlangt.» Die Untermieter seien unterschiedlicher Nationalität und besässen unterschiedlichen Aufenthaltsstatus. «Ob sämtliche bei der Gemeinde angemeldet sind, weiss ich nicht», meinte er auf eine entsprechende Frage, «aber im Mietvertrag steht, dass sie sich anmelden müssen.»
Die Angetroffenen hätten sich aber als Touristen bezeichnet, sagte Richter Kölliker. Verteidiger Maleta bemühte sich in seinen Darstellungen, seinen Mandanten als Opfer darzustellen. Die Polizei hätte unverhältnismässig oft kontrolliert. Der Polizist im Zeugenstand fand dagegen, es sei normal, dass bei Änderungen der Betriebsbewilligung Kontrollen durchgeführt würden. Anwalt Maleta wiederum hegte einen Verdacht und fragte den Polizisten: «Wohnen Sie in der Umgebung?»
Darauf machte dieser jedoch keine Angaben. Maleta: «Man wollte Jovan mit Druck zur Kapitulation zwingen.» Sein Mandant habe die Polizei gefragt, wie das nun sei, ob Untermiete erlaubt sei, sogar beim Amt für Wirtschaft und Arbeit habe er dies gefragt, doch keine Antwort erhalten. Wegen der Polizeikontrollen seien die Gäste – mittlerweile hat er eine Betriebsbewilligung für den Gastrobetrieb – allmählich ausgeblieben, auch wenn die Kontrollen jetzt spärlicher seien. «Ich habe so die Kunden verloren, die Kollegen, die Nerven, das Geld, alles.»
Kölliker fragte, was er anders machen würde. «Weiss nicht. Von Anfang an die Finger davon lassen.» Jovan S. wurde zur Bezahlung einer Busse von 1400 Franken verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Strafbefehl noch eine Busse von 2500 Franken verhängt. Kölliker reduzierte den Betrag, da der Angeklagte nun arbeitslos ist und nichts verdient. Das bringt dem Verurteilten allerdings wenig: Die Verfahrenskosten, die entstanden sind, weil er den Strafbefehl weitergezogen hat, liegen nun bis zu 1000 Franken höher als zuvor.
*Name geändert.