Schlieren
Der Streit um das gekürzte Budget ist nur zur Hälfte öffentlich

Die aufsichtsrechtliche Überprüfung der Entscheide des Schlieremer Parlaments zum Budget 2020 ist um ein neues Kapitel reicher.

Alex Rudolf
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Bezüglich Kommunikation herrschen zwischen Stadtrat und Parlament unterschiedlich lange Spiesse in Schlieren. (Archiv)

Bezüglich Kommunikation herrschen zwischen Stadtrat und Parlament unterschiedlich lange Spiesse in Schlieren. (Archiv)

Roland Schmid

Sprichwörtlich sollte die rechte Hand stets wissen, was die linke tut. Wie ein Beispiel aus dem Schlieremer Stadthaus nun aber zeigt, kann es auch vorkommen, dass beide Hände zwar voneinander wissen, was die jeweils andere tut, die Verbindung zum Mund – dem Sprachrohr – jedoch Unterschiede aufweisen kann. Während die eine Seite ihre Meinung nicht öffentlich äussert, wird die Meinung der anderen Seite öffentlich gemacht.

So veröffentlichte der Stadtrat kürzlich einen Entscheid aus seiner Sitzung vom 11. März. Damals besprach der Stadtrat sein Ansinnen, die vom Parlament im Dezember beschlossenen Budgetkürzungen aufsichtsrechtlich zu überprüfen. Nach rund sechs Stunden Debatte hatte damals die Ratsmehrheit, bestehend aus SVP, FDP und CVP/EVP, neben den zahlreichen Kürzungen auch eine Senkung des Steuerfusses von 114 auf 111 Prozent beschlossen. Das prognostizierte Minus für das Jahr 2020 erhöhte sich somit von 1,9 auf 2,8 Millionen Franken. Mit dem Verweis, es habe sich teilweise um gebundene Ausgaben gehandelt, bei denen der Rotstift angesetzt wurde, gelangte der Stadtrat im Januar mit seiner Aufsichtsbeschwerde an den Bezirksrat.

Nun veröffentlichte der Stadtrat seine Stellungnahme zur Vernehmlassung des Büros des Gemeinderates. Ebendiese Vernehmlassung, die das Büro des Gemeinderates im Rahmen des Verfahrens gemacht hat, wird das Stadtparlament aber nicht veröffentlichen, wie das Büro des Gemeinderats auf Nachfrage sagt.

«Wir werden das künftig stärker berücksichtigen»

Wie kommt es dazu, dass der Stadtrat eine Stellungnahme zu einem nicht öffentlichen Verfahrensschritt publiziert? Die stellvertretende Stadtschreiberin Janine Bron klärt die verwirrende Situation. «Die Stadt Schlieren ist aufgrund eines parlamentarischen Vorstosses eine der wenigen Gemeinden des Kantons Zürich, die alle Stadtratsbeschlüsse veröffentlicht, sofern diese nicht Persönlichkeitsrechte oder Ähnliches verletzen», sagt sie auf Anfrage. Das Parlament kommuniziere im Gegensatz dazu wie alle anderen Parlamentsgemeinden gemäss gewohntem Öffentlichkeitsprinzip. Demnach würden öffentliche Organe nicht über hängige Verfahren informieren. «Nur in Ausnahmefällen, das heisst wenn es zur Berichtigung oder Vermeidung falscher Meldungen notwendig ist oder es sich um einen besonders schweren beziehungsweise aufsehenerregenden Fall handelt, dürfen sie von sich aus mit einschlägigen Informationen an die ­Öff­ent­lichkeit gelangen», heisst es weiter.

Dass dies zu Verwirrung führen kann, ist für Bron nachvollziehbar: «Das kann in seltenen Fällen, wie dem nun vorliegenden, dazu führen, dass für aussenstehende Lesende nicht alle Details nachvollziehbar sind. Wir werden das künftig bei ähnlichen Fällen stärker berücksichtigen», sagt sie weiter. Über das Resultat des gesamten Prozesses werde zu einem späteren Zeitpunkt informiert.

Die Gesamtsumme der Budgetkürzungen, wegen der der Stadtrat an den Bezirksrat gelangt, beläuft sich auf 180000 Franken. So kürzte des Gemeindeparlament etwa die Lohnkosten für das Friedensrichteramt um 15700 Franken. Auch die Kürzung der Ausgaben für Teambildungsevents der Angestellten des Alterszentrums Sandbühl erachtet der Stadtrat als widerrechtlich. Das Geld stammt nämlich aus der Trinkgeldkasse der Angestellten und wurde wegen des neuen Rechnungsmodells im Budget aufgeführt. Dennoch: Geht es nach dem Gemeindeparlament sollen in diesem Jahr nur 10000 anstelle von 20000 Franken entnommen werden. Die Streichung in der Höhe von 70000 Franken, die einer Firma für den Unterhalt der schulischen ICT-Infrastruktur entrichtet worden wären, sei ebenfalls rechtswidrig genauso wie die Kürzung der Besoldung der ICT-Verwaltung um 84500 Franken.