Im Baselbiet sollen künftig die Gemeinden über eine Lockerung der Parkplatzpflicht entscheiden können. Der Landrat hat sich am Donnerstag mit 52 zu 32 Stimmen bei 3 Enthaltungen dafür ausgesprochen. Der Kanton gibt indes weiterhin Leitplanken vor.
Die baugesetzlichen Vorschriften verlangen heute für jede gebaute Wohneinheit eine bestimmte Anzahl Parkplätze - egal, ob die Bewohner ein Auto haben oder nicht. Derzeit sind gemäss Verordnung pro Wohnung ein Parkplatz sowie 0,3 Besucherparkplätze vorgeschrieben. Werden Plätze nicht bereitgestellt, wird eine Ersatzabgabe fällig.
2013 hatte der Landrat eine Motion der Grünen überwiesen, die eine Gesetzesänderung verlangt. Diese will neue Wohnüberbauungen auch ohne Pflicht-Parkplätze ermöglichen. Die Regierung schlug in der Landratsvorlage mit Verweis auf die Vernehmlassung jedoch vor, dies auf dem Verordnungsweg und nicht auf Gesetzesebene zu regeln. Der Landrat stimmte diesem Vorgehen mit grossem Mehr zu.
Weg über Quartierplanverfahren
Gemeinden sollen demnach selber entscheiden können, ob sie am Status quo festhalten oder die Regelung der Parkplatzerstellungspflicht lockern wollen. Eine Lockerung muss indes klaren, kantonal festgelegten Kriterien entsprechen, die an die ursprüngliche Vorlage anlehnen.
Die Anpassung der Verordnung will die Regierung zusammen mit den Gemeinden ausarbeiten. Eine Reduktion der Abstellplätze soll gemäss dem Vorschlag im Rahmen von Quartierplanverfahren aufgrund eines Verkehrs- und Mobilitätsgutachtens geschehen. Dabei müsse eine gute Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Verkehr gegeben sein und es müssten genügend Abstellplätze für Zweiräder bereitgestellt werden.
Bei Besucherparkplätzen will die Regierung hingegen keine Ausnahmen oder Reduktionen ermöglichen. Dies soll einen Ausgleich zwischen den Bedürfnissen der eher urbanen, stadtnahen Gemeinden, die Lockerungen wünschten, und der ländlichen Gemeinden schaffen.
Die SVP verlangte vergeblich, die Aufforderung an die Regierung, eine Verordnungsanpassung auszuarbeiten, aus dem Landratsbeschluss zu streichen. Der Antrag scheiterte im Parlament mit zu 59 gegen 28 Stimmen. Gegner dieses Begehrens hielten fest, dass dies der erste konkrete Schritt zur Lockerung der Parkplatzpflicht sei.