Nach Antrag des Regierungsrates nimmt sich nun der Kantonsrat der Totalrevision des kantonalen Gesamtplans an. Dieser gibt die Grundlagen für behördliche Entscheide über einen Horizont von 25 Jahren ab.
Ein Mammutunternehmen sei das, hat Baudirektor Markus Kägi beim Start der Vernehmlassung zur Totalrevision des kantonalen Gesamtplans gesagt. Das Unterfangen besteht darin, den letztmals 1995 grundsätzlich überarbeiteten Richtplan in allen Belangen à jour zu bringen. Der Gesamtplan, der aus 200 Seiten Text und zahlreichen Karten besteht, ist darum von besonderer Bedeutung, weil er mit einem Horizont von 25 Jahren die verbindliche Grundlage abgibt für die behördlichen Entscheide in Bezug auf Siedlung und Landschaft, Verkehr, Versorgung und Entsorgung sowie öffentliche Bauten und Anlagen.
Der Start des Verfahrens war im Januar 2011. Innerhalb von knapp drei Monaten gingen über 2300 Einwendungen ein. Davon entfielen 200 auf Behörden und 2100 auf Private und Verbände. Von diesen Einwendungen haben etliche in den jetzt dem Kantonsrat zugeleiteten Antrag des Regierungsrats Eingang gefunden.
Manche Einwendung wünschte eine Erweiterung des Siedlungsgebiets. Darauf ging der Regierungsrat in der Regel aber nicht weiter ein. Seiner Meinung nach ist das bezeichnete Siedlungsgebiet mit seinen 30000 Hektaren ausreichend, obschon weiterhin von einer erheblichen Bevölkerungszunahme auszugehen ist. Das Siedlungsgebiet wird sogar geringfügig um 130 Hektaren reduziert, weil bisheriges Bauentwicklungsgebiet, das es künftig nicht mehr geben wird, teils dem Baugebiet, teils aber auch dem Landwirtschaftsgebiet zugeteilt werden soll.
In Zukunft mehr Innere Verdichtung
Statt auf eine Ausdehnung des Siedlungsgebiets setzt der Regierungsrat auf innere Verdichtung. «Wir wollen den Nachkommen einen lebenswerten Kanton und nicht eine Betonwüste hinterlassen», hatte Regierungsrat Kägi betont. Nun wird festgehalten, dass die Gemeinden Möglichkeiten zur besseren Nutzung der Bauzonen zu prüfen haben, beispielsweise durch Aufzonung an gut erschlossenen Lagen. Ferner müssen sie auf eine hohe Qualität der Bauten und der Aussenräume achten. Sie entwickeln Konzepte für Neubaugebiete sowie insbesondere auch für Gebiete, die umgenutzt, erneuert oder verdichtet werden sollen. Erst aufgrund des Einwendungsverfahrens wird ausserdem postuliert: «Sie achten dabei auf ein ausgewogenes Wohnungsangebot, das auch preisgünstigen Wohnraum umfasst.»
Neu ist auch, dass zur Förderung energiesparender Raumstrukturen, zur Steigerung der Energieeffizienz und mit Blick auf den vermehrten Einsatz erneuerbarer Energien entsprechende Konzepte zu erarbeiten sind.
Nicht nur die Gemeinden werden angehalten, auch für erschwinglichen Wohnraum zu sorgen. Explizit will der Regierungsrat auch den Satz verankert haben: «Der Kanton prüft Massnahmen zur Förderung von preisgünstigem Wohnraum.» Grossen Wert legt der Regierungsrat auf die Sicherung der Produktionsgrundlagen für die Landwirtschaft. Diese stellt ein prioritäres Ziel dar.
Limmattalbahn als wesenstliche Neuerung
Bereits im März 2007 hat der Kantonsrat die Teilrevision des kantonalen Richtplans im Bereich Verkehr vorgenommen. Nun sollen nur noch geringfügige Anpassungen vorgenommen werden. Eine wesentliche Neuerung im Bezirk Dietikon ist die Limmattalbahn, die über die Kantonsgrenze hinaus verläuft. Sie führt zu einer besseren Erschliessung von Schlieren und Dietikon, weshalb die Entwicklungsgebiete dort entsprechend der Nachfrage ausgebaut werden sollen.
In Bezug auf den Flugplatz Dübendorf wird beantragt, beim Bund darauf hinzuwirken, dass auf eine fliegerische Nutzung definitiv verzichtet wird, damit das Areal als strategische Landreserve für Sondernutzungen mit grösserem Flächenbedarf und mit kantonaler oder nationaler Bedeutung freigehalten werden kann. Auch das Kapitel Versorgung und Entsorgung hat der Kantonsrat bereits überarbeitet, nämlich im Jahr 2009. Hier sind die neuerlichen Änderungen marginal. Beim Kapitel über die öffentlichen Bauten und Anlagen ist speziell das Hochschulgebiet in Zürich von Bedeutung; dazu ist später ein gesonderter Antrag der Regierung zu erwarten.
Die Anträge werden nun zuerst in der kantonsrätlichen Kommission für Planung und Bau besprochen, bevor das Plenum entscheidet.