BVK-Korruptionsaffäre
BVK-PUK: Nebenjobs nur noch mit Erlaubnis des Gesamtregierungsrates

Von der BVK-PUK liegt ein erstes konkretes Ergebnis vor: Die Untersuchungskommission hat ein Postulat eingereicht. Es verlangt für Nebenbeschäftigungen von oberen Kadermitarbeitern der Kantonsverwaltung eine Bewilligung der Gesamtregierung.

Drucken
Erste Ergebnisse in der BVK-Korruptionsaffäre

Erste Ergebnisse in der BVK-Korruptionsaffäre

Auslöser für diesen Vorstoss war der lukrative Nebenjob des angeklagten ehemaligen BVK-Anlagechefs Daniel Gloor. In seiner Freizeit verwaltete er von 2005 bis zu seiner Verhaftung im Jahr 2010 das Pensionskassenvermögen der Witwen-, Waisen- und Pensionskasse der Professorenschaft der Universität Zürich (WWPK).

Zusammen mit dem BVK-Lohn kam Gloor so auf ein Jahressalär von rund 375'000 Franken. Das ist mehr als ein Regierungsrat verdient. Bei der WWPK kam es zwar nicht zu Unregelmässigkeiten wie bei der BVK. Dass ein Angestellter der Finanzdirektion nebenbei private Vermögensverwaltungsmandate annahm, sorgte aber im Zuge der BVK- Affäre für heftige Kritik.

Gloors Nebenjob war offenbar bewilligt

Strafbar machte sich Gloor damit allerdings nicht: Die Verwaltung war offenbar über seinen Nebenjob informiert. Der damalige Finanzvorsteher Christian Huber (SVP) persönlich soll ihm die Bewilligung dazu erteilt haben.

Solche Vorgänge will die PUK in Zukunft verhindern. Sie verlangt eine Änderung des Personalgesetzes, damit künftig der gesamte Regierungsrat über Nebenbeschäftigungen von Kaderleuten entscheidet - nicht nur einzelne Mitglieder oder Direktionsvorsteher.

Wie PUK-Präsident Markus Bischoff am Donnerstag auf Anfrage der sda sagte, gibt es in solchen Fällen immer das Problem von persönlichen Abhängigkeiten. Diese Abhängigkeiten würden ihre Wirkung verlieren, wenn der Gesamtregierungsrat darüber befinden müsse.

Nebenbei noch Gemeindepräsident

Die PUK hat bei ihrem Postulat aber nicht nur die BVK und ihre Angestellten im Visier, sondern auch alle anderen Kadermitarbeiter, die nebenbei beispielsweise als Friedensrichter oder Gemeindepräsident amten wollen.

«Die Zeiten, in denen Kaderleute mehrere Stellen hatten, sind vorbei», sagte Bischoff. Es gehe nicht an, dass beruflich stark beanspruchte Personen in ihrer Freizeit noch weiteren zeitaufwendigen Beschäftigungen nachgingen. Da leide zwangsläufig die Qualität.

Ganz verbieten will die PUK die Nebenbeschäftigungen aber nicht. «Ein gänzliches Verbot wäre unrealistisch», sagte Bischoff weiter. Aber es sei wichtig, dass man die Fälle ansehe und Anträge wenn nötig auch ablehnen könne. Der Vorstoss zu den Nebenjobs ist der einzige Vorstoss, der direkt aus der BVK-PUK resultiert und eine Gesetzesänderung fordert.