BEHÖRDEN GREIFEN DURCH

Der tragische Fall der ertrunkenen Kinder in Nidwalden deckt einen Missstand auf: überforderte Eltern. Die Behörden müssen immer öfter ein-schreiten. Im vergangenen Jahr gab es insgesamt 1300 Entzüge der Obhut.

SaW Redaktion
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VON CLAUDIA MARINKA
Im vergangenen Jahr wurde in rund 1300 Fällen Eltern die Obhut entzogen – also in jedem Monat 108-mal. Die Zunahme gegenüber dem Vorjahr beträgt 19 Prozent.
Das ergibt eine Hochrechnung aufgrund der Zahlen der Kantone Zürich, Aargau und Baselland, die dem «Sonntag» vorliegen:
Im Kanton Zürich ordneten die Behörden 2008 in 211 Fällen Obhuts-Entzüge an (Vorjahr: 175 Fälle).
Im Kanton Aargau waren es 56 Fälle (Vorjahr: 30 Fälle).
Im Kanton Baselland nahm die Zahl gegen den Trend ab, 2008 waren es 37 Fälle (Vorjahr: 51 Fälle).
«Die Obhutsentzüge haben in den letzten Jahren massiv zugenommen», bestätigt Diana Wider, Zentralsekretärin der Konferenz der kantonalen Vormundschaftsbehörden (VBK).
Die Gründe sind vielfältig. Die Überforderung der Eltern wächst, zugleich sind die Behörden besser sensibilisiert und haben Angst, dass etwas passiert, wenn sie nicht handeln. Das hat zur Folge, dass man heute schneller eine Massnahme anordnet.
«Viele Eltern sind mit der Erziehung und Betreuung der Kinder überfordert», sagt Rita Sulser, Geschäftsleiterin der Vormundschaftsbehörde in der Stadt Zürich, der grössten Schweizer Fachbehörde im Kindes- und Erwachsenenschutz. «Streitigkeiten um das Besuchsrecht bei geschiedenen oder getrennt lebenden Eltern haben zugenommen.»
Reicht der Entzug der Obhut nicht aus, greifen die Behörden zum letzten Mittel: Entzug des Sorgerechts. Auch hier steigen die Zahlen. Im vergangenen Jahr wurden in der Schweiz 137 Sorgerechts-Entzüge verfügt.
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