Apotheker erhalten Zufahrtsbewilligungen, Zahntechniker nicht – Blumenläden erhalten eine, Pflanzenläden nicht.
Justizdirektor Baschi Dürr (FDP) feierte am Freitag seine tausend Tagen im Amt und eröffnete mit einer Medienkonferenz den Wahlkampf für seine Wiederwahl. Nur nebenbei erwähnte er dabei die Umsetzung der autofreien Innenstadt. Dürr hat es geschafft, dass dieses umstrittene Thema vor allem mit Verkehrsdirektor Hans-Peter Wessels (SP) assoziiert wird, dabei ist Dürr für die juristische Umsetzung zuständig. In zwei Wochen kommt es zu einem Präzedenzfall vor dem Basler Verwaltungsgericht.
Dürr verteilt Ausnahmebewilligungen restriktiv an Gewerbetreibende, die in der autofreien Zone ein Geschäft betreiben und mit einem Auto ausserhalb der Güterumschlagszeiten vorfahren wollen. Gemäss der Verordnung erhalten unter anderem «private Organisationen im Bereich des Gesundheitswesens» eine Dauerbewilligung.
Theo Büttel (66) stellt am Fuss des Spalenbergs seit 43 Jahren Zahnprothesen her, mit denen er rund vierzig Ärzte der Region beliefert. Der Kantonspolizei versuchte er zu erklären, dass es sich oft um Notfälle handle und er deshalb eine Dauerbewilligung benötige. Sein Gesuch wurde abgelehnt.
Als zweite Instanz stützte Departementsvorsteher Baschi Dürr die Verfügung. In seinem Schreiben räumt er ein, dass es sich zwar um eine «private Organisation im Bereich des Gesundheitswesen» handle. Dennoch könne ein zahntechnisches Labor nicht von einer Ausnahme profitieren, da es im Unterschied zu einer Apotheke oder einer Spitex nicht tatsächlich auf ein Auto angewiesen sei. Die Polizei dürfe auch Gesundheitsbetrieben keine Zufahrtsbewilligungen erteilen, nur weil das Benützen eines Autos den Gewohnheiten entspreche oder der Bequemlichkeit diene, schreibt Dürr. Sonst würde der Kreis der Berechtigten «unüberschaubar gross», was zu einer «unzulässigen Verkehrszunahme» führen würde und nicht im Sinn der Verordnung sei.
Da die Produkte eines Zahntechnikers klein und leicht seien, könnten diese problemlos zu Fuss zwischen den Parkhäusern Storchen oder City und dem Zahnlabor transportiert werden. Auch ein Transport mit öffentlichen Verkehrsmitteln, per Post oder Kurier sei zumutbar. Büttel wandte ein, dass es sich bei seiner Arbeit meistens um Notfälle handle. Dürr bestreitet dies. Zerbrochene Prothesen zum Beispiel seien für die Betroffenen zwar ärgerlich, würden jedoch keine eigentlichen Notfälle darstellen. Gesundheitliche Schäden seien nicht zu befürchten, wenn nicht sofort geholfen werde. Medizinische Dringlichkeit sei objektiv nicht erforderlich, argumentiert er.
Subjektiv sehen dies selbst Regierungsräte anders. Zu Büttels Kunden zählen auch ehemalige Regierungsräte, die ihre Prothesen notfallmässig vor einem Auftritt im Rathaus flicken liessen. Nun muss das Gericht entscheiden, ob für derartige Einsätze ein Auto nötig ist.
Die Ungleichbehandlung von Gewerblern am autofreien Spalenberg ist auch in anderen Branchen ein Thema. Stefan Oser betreibt das Pflanzengeschäft Cambria. Er erhält im Unterschied zu Floristen ebenfalls keine Zufahrtsbewilligung, da er keine verderblichen Schnittblumen verkauft. Dabei würden Pflanzen ebenfalls sterben, wenn sie falsch gelagert werden, sagt er. Oser kritisiert: «Wenn ich im gleichen Gebäude eine Einzimmerwohnung hätte, würde ich problemlos eine Bewilligung erhalten.» Anwohner dürfen mit dem Auto auch aus purer Gewohnheit und reiner Bequemlichkeit zu ihrer Wohnung fahren.
Sogar Inhaber einer Dauerbewilligung sind unzufrieden. Stefan Gilgen betreibt neben dem Pflanzengeschäft eine Konditorei. Er darf mit dem Auto vorfahren, aber nicht parkieren. Da er seinen Wagen zu lange stehen liess, kassierte er bereits drei Bussen.
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